Was in der Renteninformation steht
Jeder Versicherte, der mindestens 60 Kalendermonate auf seinem Versicherungskonto hat und wenigstens 27. Jahre alt ist, erhält jährlich von der Deutschen Rentenversicherung eine Renteninformation, ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Was drin steht und was die Angaben genau bedeuteten, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Seit 2004 sind die Rentenversicherungsträger dazu verpflichtet, ihre Versicherten jährlich über ihre jeweils aktuellen Rentenanwartschaften zu informieren. Seitdem verschicken sie jährlich eine „Renteninformation“ und nach Vollendung des 54. Lebensjahres alle drei Jahre eine „Rentenauskunft“. Besteht ein berechtigtes Interesse daran, erhalten auch jüngeren Versicherte eine solche Information. Kürzere Abstände sind ebenfalls möglich. Versicherte können eine Rentenauskunft auch über das Internet bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Die Landwirtschaftliche Alterskasse informiert die Versicherten über ihr Versicherungskonto, sobald sie aus der Pflichtmitgliedschaft ausscheiden. Ferner können die (bei der landwirtschaftlichen Alterskasse Versicherten ebenfalls) jederzeit eine Rentenauskunft anfordern.
Rentenberechnung
Die Renteninformation enthält Aussagen und Daten über die bisher erworbenen Rentenansprüche und eine Prognose über die Höhe der voraussichtlichen Altersrente. Wer zum ersten Mal eine Renteninformation bekommt, erhält außerdem einen detaillierten Versicherungsverlauf in dem alle gemeldeten Zeiten aufgeschlüsselt und einen Hinweis auf die bisher erreichten Entgeltpunkte. Die Renteninformation soll den Versicherten eine Grundlage bieten, damit sie eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge planen können.
Die Renteninformation muss Angaben über die „Grundlage der Rentenberechnung“ enthalten. Diese Grundlage sind der jährliche Bruttoverdienst und die daraus resultierenden Rentenversicherungsbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beides steht in der Renteninformation. Der jährliche Bruttoverdienst wird in Entgeltpunkte umgerechnet, indem der eigene Jahresbruttoverdienst durch das durchschnittliche Bruttoeinkommen aller Rentenversicherten dividiert wird, das sind aktuell 34.857 Euro. Außerdem werden weitere Entgeltpunkte gutgeschrieben, für die keine eigenen Beiträge gezahlt wurden, beispielsweise für Kindererziehungszeiten, nicht erwerbsmäßige Pflege, Arbeitslosigkeit, Wehrdienst und dergleichen. Alle Entgeltpunkte werden zusammengerechnet und mit dem aktuellen Rentenwert (für 2014 sind das 28,61 Euro) multipliziert. Wann nach dem derzeit geltenden Recht die jeweilige Regelaltersrente beginnt, steht ebenfalls in dem Schreiben der Rentenversicherung.
Kranken-und Pflegeversicherung
Zusätzlich weist es darauf hin, dass von dieser Rente später Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden: Wird der Versicherte später Pflichtmitglied in die Krankenversicherung der Rentner, werden ihm insgesamt 10,25 % (für kinderlose 10,50 %) einschließlich Pflegeversicherung von der Bruttorente abgezogen. In die Krankenversicherung der Rentner kommen in erster Linie Versicherte, die eine gesetzliche Rente beziehen und in der zweiten Hälfte ihrer Erwerbszeit zu 90 % gesetzlich versichert waren. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt und der Versicherte war bislang in einer gesetzlichen Krankenkasse, dann wird die Versicherung dort als freiwilliges Mitglied fortgeführt.
Steuern
Das Alterseinkünftegesetz bestimmt seit 2005, dass Renten versteuert werden müssen. Im Gegenzug werden die Rentenversicherungsbeiträge bis zum Jahr 2025 stufenweise steuerfrei gestellt. Der steuerpflichtige Anteil der Rente betrug im Jahr 2005 noch 50 %. Er steigt jährlich bis 2020 um 2 % und dann bis 2040 jährlich um 1 %. Das bedeutet: Ab 2040 muss die Rente voll versteuert werden. Zurzeit beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 68 %. Rentner müssen aber erst dann Steuern zahlen, wenn ihre Einkünfte den jeweiligen Steuergrundfreibetrag übersteigen. Der Freibetrag liegt 2014 für Alleinstehende bei 8.354 Euro jährlich und für Verheiratete bei 16.708 Euro. Dazu ein kleines Rechenbeispiel: Herr Müller bekommt 15.000 Euro Rente im Jahr. Da er 2010 in Rente gegangen ist, muss er 60 % davon versteuern. Das sind 9.000 Euro. Er und seine Frau haben keine weiteren Einkünfte. Sie liegen damit unter dem Grundfreibetrag von 16.708 Euro und müssen keine Einkommensteuer zahlen. Wäre Müller alleinstehend, läge er 646 Euro über dem jährlichen Grundfreibetrag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass weitere Freibeträge für den Versicherten zum Tragen kommen. (Pauschalfreibetrag 102 €, Sonderausgabenpauschbetrag 36 € und Vorsorgeaufwendungen bis 1.900 €) Somit fallen keine Steuern an.
Rentenanpassung
Neben der Höhe der prognostizierten Rente enthält die Renteninformation auch einen Hinweis auf den aktuellen Rentenanspruch für den Fall der vollen Erwerbsminderung und darauf, wie hoch die erworbenen Ansprüche auf eine Altersrente sind, wenn der Versicherte nicht weiter einzahlt. Der enthaltenen Hochrechnung kann jeder Versicherte entnehmen, wie viel Rente er bei gleichbleibendem Verdienst bis zur Regelaltersgrenze und bei einer Anpassung von einem oder zwei Prozent erhält. Aber: Die im Rentenalter anfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind ebenso wie dann erhobene Steuern und der schleichende Kaufkraftverlust noch nicht eingerechnet.
Die Rentenanpassung richtet sich danach, wie sich die Löhne entwickeln. Berücksichtigt wird aber auch die demografische Entwicklung. Die Höhe der zukünftigen Anpassungen ist daher nicht verlässlich vorhersehbar. Der Anstieg der Lebenshaltungskosten und die daraus resultierende Inflation bewirken, dass die Kaufkraft bei Rentenbeginn mit dem heutigen Einkommen nicht vergleichbar, sondern eventuell sogar erheblich niedriger ist. Derzeit geht die Rentenversicherung bei ihrer Rechnung von einer jährlichen Inflationsrate in Höhe von 1,5% aus. Deshalb wird auch in der Renteninformation darauf hingewiesen, wie viel 100 Euro etwa wert etwa sein werden, wenn der angeschriebene Versicherte die Regelaltersgrenze erreicht. Langfristig werden Rentenanpassung und Kaufkraftverluste in keinem ausgeglichenen Verhältnis mehr stehen. Denn es gibt Jahre, in denen die Renten nicht angepasst worden sind. In Zukunft werden die Renten im Vergleich zu den Löhnen geringer steigen. Damit wird die Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen größer.
Außerdem müssen Versicherte bedenken, dass das Nettorentenniveau vor Steuern durch die veränderte Rentenanpassungsformel bis 2030 auf 43% abgesenkt wird. Das heutige Nettorentenniveau vor Steuern beträgt zirka 49%. Die Rente wird also gekürzt. Zusätzlich werden Renten, die im Jahr 2040 oder später beginnen, voll besteuert.
Die jährliche Renteninformation ist nicht rechtsverbindlich, wird aber immer auf der Grundlage des geltenden Rechts erteilt. Sie kann sich also ändern, wenn sich das derzeit geltende Recht ändert. Das ist in der Vergangenheit schon geschehen: So fließen Schulzeiten seit 2009 nicht mehr in die Berechnung der Rente ein. Die Folge ist eine Rentenkürzung von aktuell 64,37 Euro im Monat.
Um den eigenen Lebensstandard im Rentenalter oder bei einer eingetretenen Erwerbsminderung zu halten, ist es zwingend erforderlich, zusätzlich privat vorzusorgen.
Rentenauskunft
Nach Vollendung des 54. Lebensjahres erhalten Versicherte keine Renteninformation mehr, sondern alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Diese informiert ebenfalls über die Höhe der bisher erworbenen Rentenansprüche, kann aber nur dann erteilt werden, wenn das Versicherungskonto vollständig ist und keine Lücken hat. Wer Lücken in seinem Versicherungsverlauf hat, muss einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Die Rentenauskunft gibt in erster Linie Auskunft darüber, wie hoch die Rente bei voller Erwerbsminderung ist und wie hoch die Altersrente, nachdem die Regelaltersgrenze erreicht ist. Außerdem klärt sie darüber auf, welche rentenrechtlichen Zeiten gespeichert sind, inwieweit der Versicherte die Voraussetzungen für verschiedene Rentenleistungen erfüllt, wie hoch die Hinzuverdienstgrenzen sind und wie viele persönliche Entgeltpunkte nach aktuellem Stand erreicht sind.
(Autor: Hermann Brengelmann)
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