Sachkundelehrgang - Ordnungsgemäßes Schlachten von Geflügel
Anmeldung ab Juni 2025!
Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Echem bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) einen Lehrgang zum Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) nach Tierschutzgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 bzw. nationaler Tierschutz-Schlachtverordnung für Geflügel am LBZ Echem an.
Es werden die benötigten Kenntnisse für das Ausführen folgender sachkundepflichtiger Tätigkeiten vermittelt:
- Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
- Ruhigstellung vor der Betäubung
- Betäubung* und deren Bewertung
- Einhängen nach der Betäubung
- Entbluten
*Dies beinhaltet folgende Betäubungsformen: Kopfschlag, Bolzenschuss und manuelle elektrische Durchströmung. Die Betäubungsform Wasserbad wird nicht geschult.
Am ersten Tag erfolgen Schulung, schriftliche und mündliche Prüfung. Am zweiten Tag wird das sachkundige Betäuben und Töten praktisch geprüft. Außerdem werden die weiteren Prozessschritte Brühen, Rupfen und Ausnehmen demonstriert und es besteht Gelegenheit zum Üben.
Wichtige Hinweise:
- Jede Person, die ein Tier schlachtet oder tötet muss über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens die Tiere vor der Betäubung betreuen und handhaben, sie ruhigstellen, betäuben, einhängen und entbluten. Für die Schlachtung eigener Tiere zum privaten Eigenverbrauch („Hausschlachtung") oder das Töten einzelner Tiere im Bestand („Nottötung“) ist nicht unbedingt ein Sachkundenachweis erforderlich. Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.
- Die mündliche Prüfung und schriftliche Prüfung (Ankreuztest) erfolgen auf Deutsch. Abweichungen hiervon nur nach vorheriger Absprache.
- Wir empfehlen ausdrücklich Personen, die das Betäuben und Töten lebender Tiere noch nicht nicht beherrschen, im Vorfeld zum Sachkundelehrgang unter Anleitung einer sachkundigen Person zu üben (insbesondere den Kopfschlag).
- Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie eine Schulungsbescheinigung hierüber. Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Sie beantragen mit dieser Schulungsbescheinigung den Sachkundenachweis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde.
Mitzubringen:
- Arbeitskleidung (Schürze und Gummistiefel)
- ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
- Schreibzeug
Programm
Jasmin Nühs
Koordinatorin Weiterbildung Nutztierhaltung
Kosten
inkl. Frühstück
inkl. Frühstück
inkl. Frühstück
inkl. Frühstück
Veranstaltungsort
Ansprechpartner/in
Jasmin Nühs
Koordinatorin Weiterbildung Nutztierhaltung
Weitere Termine
Titel | Ort | Datum | |
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Sachkundelehrgang - Ordnungsgemäßes Schlachten von Geflügel |
Echem
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23.04.2025 - 24.04.2025 | |
Sachkundelehrgang - Ordnungsgemäßes Schlachten von Geflügel |
Echem
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23.09.2025 - 24.09.2025 |