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Sachkunde-Fortbildung der Bezirksstelle Nienburg

Webcode: 33010676
Datum / Uhrzeit:
24.01.2025 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Weitere Termine
Anmeldeschluss:
23.01.2025
Freie Plätze:
495

Es werden die Anforderungen des Pflanzenschutzrechts an Anwender, Berater und Händler von Pflanzenschutzmitteln vorgestellt. Hierzu gehören u.a. Methoden und Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes, als auch Themen zu den Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln und deren Anwendung nach Gebrauchsanweisung sowie der Risikovermeidung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Zudem werden Versuchsergebnisse der Pflanzenschutz- und Pflanzenbauversuche in Getreide, Raps und Mais vorgestellt und daraus Empfehlungen abgeleitet. Insbesondere in Jahren mit extremen Witterungsereignissen und spezifischem Schaderregeraufkommen ist eine gezielte Bekämpfungsstrategie unter Berücksichtigung der Sorteneigenschaften zu prüfen.

Die vierstündige Veranstaltung ist eine anerkannte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Sachkunde im Pflanzenschutz gemäß § 7 Absatz 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung. Die Ausstellung von Bescheinigungen über die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen ist gebührenpflichtig gemäß der Gebührenordnung für die LWK Niedersachsen. Die Gebühr beträgt 25 Euro pro Teilnahmebescheinigung.

Jeder angemeldete Teilnehmer muss an einem eigenen Endgerät und mit einer eigenen E-Mail-Adresse an der Veranstaltung teilnehmen, um eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt zu bekommen.

Mit der Anmeldung zu dem Webseminar erklären Sie, dass Sie persönlich an der Veranstaltung teilnehmen.

Bitte beachten Sie, dass eine Ausstellung der Teilnahmebescheinigung nur möglich ist, wenn Sie vier Stunden an dem Webseminar teilgenommen haben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf Anweisung des zuständigen Pflanzenschutzamtes zum Nachweis der Teilnahme das Ein- und Ausloggen protokolliert und dem zuständigen Pflanzenschutzamt zur Prüfung vorgelegt wird. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zur Prüfung der Voraussetzungen für die Erstellung der Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fort-/Weiterbildungsmaßnahme nach § 7 PlfSchSachkV. Die Log-Daten werden so lange gespeichert, wie für die Prüfung und Bearbeitung erforderlich ist. Eine Löschung erfolgt spätestens nach Aushändigung der Bescheinigung. 

Eine online-Anmeldung ist erforderlich. Eine Teilnahmebescheinigung erhält nur der Teilnehmer, der eine Bescheinigung wünscht. Die Rechnung und die Teilnahmebescheinigung für die Fortbildungsveranstaltung wird nach der Veranstaltung per Post verschickt.

Kosten

Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben
    Zusätzlich bei Bedarf:
Teilnahmebescheinigung
25,00 Euro

Veranstaltungsort

Webseminar

Weitere Hinweise

Für die Teilnahme benötigen Sie eine eigene E-Mail-Adresse. Über diese E-Mail-Adresse kann keine weitere Person teilnehmen.

Sie benötigen lediglich Lautsprecher am PC/Monitor oder einen Kopf-/Ohrhörer, aber keine Kamera und kein Mikrofon.

Als Browser geeignet sind Google Chrome, Microsoft Edge, Modzilla Firefox oder Safari, jeweils in der aktuellen Version. Mit dem Browser Internet Explorer von Microsoft können Sie nicht teilnehmen.

Wir empfehlen Ihnen, einen PC oder ein Notebook zu verwenden. Bei Teilnahme per Smartphone oder Tablet stehen die Funktionen nur eingeschränkt zur Verfügung.