Eigenbestandsbesamungslehrgang für Schweinehalter*innen in Neuenhaus
bis 06.12.2024 (09:00 - 17:15 Uhr)
Das Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 erlaubt in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 die Verwendung des Samens durch den Tierhalter oder deren Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines Kurzlehrganges über die künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte mit einer bestandenen Abschlussprüfung.
Vor diesem Hintergrund bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 04.12.-06.12.2024 einen weiteren Lehrgang für Eigenbestandsbesamung an. Die Vermittlung des Lernstoffes erfolgt im theoretischen Unterricht, an einem Phantom sowie an Schlachtorganen. Die Übungseinheiten am lebenden Tier sind nicht Teil des Lehrgangs. Der Lehrgang, die Lehrgangsunterlagen und die Prüfung sind ausschließlich in deutscher Sprache.
Bitte beachten Sie:
- Die Bereitsstellung einer Übernachtungsmöglichkeit für die Teilnehmenden durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist nicht möglich und muss ggf. privat organisiert werden.
- In den Lehrgangskosten ist kein Mittagessen enthalten.
Wir möchten Sie bitten, bei der Anmeldung Ihre Rufnummer sowie E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen anzugeben.
Unterricht:
Termin: 04. bis 06. Dezember 2024 (gesamt 3 Tage) jeweils von 9.00 bis ca. 17.15 Uhr
Ort: Außenstelle Grafschaft Bentheim der LWK Niedersachsen, Berliner Str. 8, 49828 Neuenhaus (Großer Seminarraum)
Der Unterrichtsteil endet mit der Abnahme der Abschlussprüfung.
Weitere Lehrgangsinformationen: |
Zulassungsvoraussetzungen: vollendetes 16. Lebensjahr |
Lehrgangsgröße: |
25 Teilnehmer |
Lehrgangskosten: |
305 € ohne Übernachtung und Verpflegung zzgl. 45 € Zertifikat/Prüfungsgebühr zzgl. 30 € Verpflegung (Getränke und Kekse)
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Anmeldeschluss: |
22. November 2024 |
Lehrgangsanmeldung: |
mit anliegendem Anmeldeformular |
Programm
Kosten
Veranstaltungsort
Ansprechpartner/in
Neele Schröder
Auftragsangelegenheiten Tierzucht