Biogas-Betreiberschulung Auffrischung - Anlagensicherheit nach TRGS 529 und TRAS 120
Für Betreiber oder Mitarbeiter auf einer Biogasanlage gelten unterschiedliche Gesetze, Regeln und Verordnungen, deren fachlich anerkannte Unterweisung Sie nachweisen müssen.
Dazu zählen die
- TRGS 529 "Technische Regel zum Umgang mit Gefahrstoffen bei der Herstellung von Biogas" und
- TRAS 120 "Technische Regel zur Anlagensicherheit für Biogasanlagen“
Vorraussetzung zur Teilnahme ist eine 2- tägige Grundschulung. Die Grundschulung wird von der LWK Niedersachsen und weiteren Partnern im Schulungsverbund Biogas angeboten. Bitte informieren sie sich dazu separat unter dem Stichwort "Biogas-Betreiberschulung". Oder suchen sie die Seite des Schulungsverbundes Biogas auf und lassen sich anstehende Termine anzeigen.
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine 2-tägige Grundschulung erhalten haben, müssen Sie diese alle 4 Jahre in einer 1-tägigen Nachschulung auffrischen.
Daher bieten wir wieder eine 1-tägige Auffrischungsschulung am 17.12.2024 an.
Wir bieten Ihnen nicht nur die Möglichkeit regional den Fortbildungsnachweis zu erwerben, sondern wir möchten Ihnen zusätzlich nützliche und praktische Tipps mit auf den Weg geben.
Im Rahmen der Schulung wird auch ein Anlagenrundgang auf einer Biogasanlage vor Ort stattfinden.
Bei Fragen rufen sie gerne an oder schreiben eine Mail.
Programm
Kosten
Veranstaltungsort
Ansprechpartner/in
Robert Borchers
Außenstellenbeauftragter Außenstelle Aschendorf-Hümmling, Beratung Biogas, Dienstleistung Düngung und GAP