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Abschlussprüfung - Von der Anmeldung bis zum erfolgreichen Abschluss

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Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. In der Prüfung stellen die Prüflinge ihr berufliches Können unter Beweis. Für ein gutes Prüfungsergebnis ist es wichtig, "auf den Punkt" vorbereitet zu sein.

Die Prüfung dient gemäß der Ausbildungsverordnung dazu, die „berufliche Handlungsfähigkeit“ festzustellen. Diese beinhaltet insbesondere auch die Fähigkeit zum „selbstständigen Planen, Durch­führen und Kontrollieren“. Praktisches Können und theoretisches Hintergrundwissen werden in der Prüfung miteinander verzahnt. Die Abschlussprüfung wird von einem Prüfungsausschuss nach den Vorgaben der aktuellen Prüfungsordnung für Abschluss- und Umschulungsprüfungen abgenommen.

1. Ablauf der Abschlussprüfung
 Die Prüfung beinhaltet die Bereiche Pflanzenproduktion und Tierproduktion sowie das Fach Wirtschafts- und Sozialkunde.
Die schriftliche Prüfung umfasst drei Prüfungsklausuren

  • Pflanzenproduktion (90 Minuten)
  • Tierproduktion (90 Minuten)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten).

In der betrieblichen Prüfung werden zwei Arbeitsproben (Pflanzenproduktion, Tierproduktion) einschließlich Prüfungsgespräch durchgeführt. Sie dauern jeweils bis zu 2,5 Stunden.
Die einzelnen Prüfungsleistungen werden dabei unterschiedlich gewichtet. Das Bestehen der Prüfung wird durch die Ausbildungsverordnung festgelegt.

2. Zulassungsvoraussetzungen

Landwirt*in
Landwirt*inAndreas Teichler
Um teilnehmen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundvoraussetzung für die Zulassung ist, dass alle Ausbildungsverträge eingetragen wurden und die Ausbildungszeit abgeschlossen ist bzw. nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet. Weitere Vorgaben sind die Teilnahme an der Zwischenprüfung, die ordnungsgemäße Führung des Ausbildungsnachweises, die Teilnahme an vorgeschriebenen Schulungen und überbetrieblichen Lehrgängen sowie die fristgerechte Anmeldung zur Prüfung.
Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb über das zugehörige Anmeldeformular. Nähere Hinweise zu den Anmeldefristen finden Sie in der

Übersicht über die Prüfungstermine Landwirtschaft

Vorzeitige Zulassung bei besonderen Leistungen
Dazu müssen die Leistungen im Ausbildungsbetrieb, in der Zwischenprüfung, in der Berufsschule und im Berichtsheft überdurchschnittlich, d. h. gut und besser sein. Die betriebliche Ausbildungszeit darf 18 Monate insgesamt nicht unterschreiten. Für eine vorzeitige Zulassung ist das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes erforderlich 

3. Möglichkeiten zur Prüfungsvorbereitung
Die beste Prüfungsvorbereitung beginnt gleich mit dem ersten Tag der Ausbildung, so lautet eine alte Ausbildungsweisheit. Zur  gezielten Vorbereitung gibt es einen Aufgabenkatalog von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Es hat sich bewährt, diese Aufgabensammlung schon ab Beginn der Ausbildung einzusetzen.

Weitere Maßnahmen für eine optimale Prüfungsvorbereitung:

  • kontinuierliche Führung des Ausbildungsnachweises und der ergänzenden Berichte
  • regelmäßige Kontrolle des Ausbildungsplans (alle Inhalte schon genügend angesprochen?)
  • Bildung von Lerngruppen mit anderen Auszubildenden
  • Besuch von Lehrlingsschulungen, u. ä.
  • Übungen zur Bearbeitung schriftlicher Prüfungsaufgaben (Übungsklausuren)
  • Simulation praktischer Prüfungsaufgaben (z. B. über Rollenspiele) 

Bei Lernproblemen sollte frühzeitig Kontakt mit den örtlichen Agenturen für Arbeit aufgenommen werden, um ggf. ausbildungsbegleitende Hilfen zu organisieren. Sie erhalten bei den Arbeitsagenturen nähere Hinweise zu den Fördervoraussetzungen

4. Nach der Abschlussprüfung
Mit Bestehen der Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis. Erfolgreiche Prüflinge erhalten den Berufsabschluss Landwirt bzw. Landwirtin. Gleichzeitig mit einem erfolgreichen Berufsschulabschluss können höherwertige Schulabschlüsse erworben werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei den Berufsbildenden Schulen
Wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde, kann diese frühestens nach einem halben Jahr wiederholt werden. Dabei können bestandene Prüfungsteile anerkannt werden, wenn die Anmeldung innerhalb von zwei Jahren nach dem Nichtbestehen der Prüfung erfolgt. Die Abschlussprüfung kann maximal zweimal wiederholt werden.
Nähere Informationen zur Abschlussprüfung und zu weiteren Fragen der Ausbildung finden Sie in den umfassenden Hinweisen zur Ausbildung Landwirt/in.