Wir bieten Lösungen - regional & praxisnah!

Sachverständigenverzeichnis

Webcode: 01006059

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat 170 Sachverständige auf allen Gebieten der Landwirtschaft, Forstwirtschaft sowie des Garten- und Landschaftsbaus öffentlich bestellt und vereidigt. Diese Fachkräfte finde Sie in unserem Sachverständigenverzeichnis.

Nachbarschaftsstreitigkeiten sind genauso häufig wie Meinungsverschiedenheiten in laufenden Pachtverträgen. Aber auch Entschädigungen für Flurschäden oder Regressansprüche wegen fehlerhafter Bauausführungen bedürfen einer Überprüfung. Es stellt sich die Frage: Wer hilft mir weiter und wie komme ich schnell an ein Gutachten, dass mein Problem objektiv und unabhängig beurteilt?

Auf solche Fälle sind die Sachverständigen speziallisiert. Sie stehen im Sachverständigenverzeichnis / Sachverständigendatenbank der LWK zur Gutachtenerstellung für Privatpersonen, Banken, Versicherungen oder Gerichte genauso zur Verfügung wie als Schiedsgutachter zur Streitminderung oder Schlichtung. Rainer Fricke von der Landwirtschaftskammer als Bestellungsbehörde für landwirtschaftliche Sachverständige in Niedersachsen über das landwirtschaftliche Sachverständigenwesen.
 

Wer darf sich eigentlich als "öffentlich bestellter und vereidigterSachverständiger" bezeichnen?
Letztendlich nur, wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt wurde. Das bedeutet, dass er besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Die Bezeichnung „Sachverständiger" allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt.

Was zeichnet einen öffentlich bestellten Sachverständigen aus?
Er muss im Bestellungsverfahren einen anspruchsvollen Nachweis
über seine „besondere Sachkunde" führen. Aber auch Vertrauenswürdigkeit, Objektivität und Schweigepflicht sind zwingende Voraussetzung. Der Sachverständige wird durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen beaufsichtigt. Sie würde ihm die Bestellung entziehen, wenn er seine Sachverständigenpflichten verletzt.

Wie erkennt man einen öffentlich bestellten Sachverständigen?
Er muss die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" führen. Nur er darf einen Kammer-Rundstempel führen. Öffentlich bestellte Sachverständige erkennt man zudem an ihrem Ausweis, der von der Bestellungsbehörde ausgegeben wurde.

Wann kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?
Immer, wenn eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird. Auch wenn ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll. Rechtsfragen darf der öffentlich bestellte Sachverständige allerdings nicht beantworten. Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Deshalb bietet es oft die Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung.

Was kostet ein Gutachter?
Für die Sachverständigentätigkeit gibt es keine Gebührenordnung. Deshalb sollte das Honorar vor Auftragsübernahme mit dem Sachverständigen ausgehandelt werden. Der Stundensatz hängt vom Fachgebiet, der Schwierigkeit des Gutachtens sowie den besonderen Umständen des Falles ab.

Was geschieht bei Beschwerden?
Besteht Grund zur Beschwerde über die Tätigkeit des Sachverständigen, sollte in jedem Fall die Stelle informiert werden, die den Sachverständigen öffentlich bestellt hat. Dort wird die Angelegenheit sorgfältig überprüft. So wird sichergestellt, dass nur geeignete Sach- verständige öffentlich bestellt bleiben. Die Überprüfung erfolgt im Interesse der Öffentlichkeit.


Zum Sachverständigenverzeichnis

Direkteinstieg in die fünf Bereich