Agrarförderung

Europäische Innovationspartnerschaft "Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agri)

Webcode: 01028554
Stand: 13.03.2025

Ziel der Fördermaßnahme EIP Agri ist die Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus bei verbessertem Umwelt- und Ressourcenschutz. Dabei werden vor allem solche Innovationen gefördert, die sich den gesellschaftlichen Herausforderungen dieser Bereiche durch eine Zusammenarbeit annehmen. Die bisherigen Projekte der Operationellen Gruppen (OG) befassen sich mit Fragen des Pflanzenbaus, des Umweltschutzes und der Tierhaltung und –gesundheit, der Forstwirtschaft sowie der Landwirtschaft 4.0.

Die EIP-Richtlinie für die Förderperiode 2023 bis 2027 gilt in den Länder Niedersachsen und Hamburg. Gefördert werden können Projekte, die sich mit der Umsetzung von Innovationen und landwirtschaftlichen Forschungsergebnissen in die landwirtschaftliche Praxis beschäftigen. Diese Umsetzung in die landwirtschaftliche Praxis soll im Rahmen Operationeller Gruppen als gemeinsames Vorhaben von Forschung, Beratung und insbesondere der Landwirtschaft durchgeführt werden. Dabei können Themen aus den Bereichen der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus Gegenstand der Innovationsprojekte sein.

In diesem Jahr hat das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum 8. Mal einen Aufruf zum Einreichen innovativer Projektideen gestartet. Die Bewertung der eingereichten 16 Skizzen erfolgte durch einen Auswahlausschuss anhand eines Punktesystems, das den Innovationsgehalt und die Durchführbarkeit beurteilt. Das Ergebnis stand am 10.02.2025 fest. Sieben Projektideen erreichten die erforderliche Mindestpunktzahl und sind aufgefordert, einen Antrag einzureichen.

Für dieses Antragsverfahren gilt die EIP-Richtlinie 8. Call sowie der Erlass über die Standardeinheitskosten (ab 5. Call) vom 01.11.2021 für Personalausgaben (s. unten im Downloadbereich). Den Förderantrag sowie die zum Antrag gehörenden Anlagen finden Sie unten auf dieser Seite im Downloadbereich. Sie können von dort heruntergeladen werden. Außerdem finden Sie dort Hinweise zum Ausfüllen des Antrags.

 

Der Förderantrag und seine Anlagen sind in Papierform sowie als PDF-Anhang (mit der Möglichkeit der Volltextsuche) (PDF-Datei per Email an eip@lwk-niedersachsen.de) bei der

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung – SG 2.1.1,

Mars-la-Tour-Straße 1 – 13, 26121 Oldenburg;

bei persönlicher Abgabe: Gertrudenstraße 24, 26121 Oldenburg,

einzureichen.

Die Frist für die Abgabe des Förderantrags endet am 31. März 2025, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist).

 

Allen an der Europäische Innovationspartnerschaft - EIP Agri Interessierten steht in Niedersachsen folgender Innovationsdienstleister zur Verfügung:

Netzwerk EIP Agrar & Innovation Niedersachsen

Dessen Aufgabe ist es, bestehende oder sich neu gründende Operationelle Gruppen bei der Planung, Umsetzung und Abwicklung ihrer Projekte zu unterstützen und Kontakte und Vernetzungen mit anderen Gruppen, Akteuren und Fachexperten, auch über Niedersachsen hinaus, herzustellen. Eine ausführliche Darstellung der Aufgaben des IDL und Kontaktadressen finden Sie hier.

Kurzinformationen zu den in den vorangegangenen Antragsverfahren bewilligten niedersächsischen EIP-Projekten finden Sie unter Operationelle Gruppen - EIP Agri (eip-nds.de) und zu weiteren EIP-Projekten Operationeller Gruppen anderer Bundesländer finden sie auf der Homepage der deutschen Vernetzungsstelle unter: https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/agrar-umwelt/eip-agri .

Informationen zu den aktuellen Förderungsinhalten und -voraussetzungen finden Sie im Downloadbereich. Weitergehende Informationen zum Auszahlungsverfahren, insbesondere zu den laufenden Projekten finden Sie hier.

Bei Fragen zu förderrechtlichen Inhalten bzw. formalen Abläufen wenden Sie sich an die unten aufgeführten Ansprechpartner.