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Teamleitung Ländliche Entwicklung und Umwelt (m/w/d)

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein moderner Dienstleister für die Betriebe der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei sowie ein verlässlicher Partner für das Land Niedersachsen mit rd. 2.500 Mitarbeitern und sucht eine

Teamleitung Ländliche Entwicklung und Umwelt (m/w/d)

bei der Bezirksstelle Hannover
zum 01.04.2025 oder nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Stellenbesetzung erfolgt unbefristet und in Vollzeit (z. Zt. 39,8 bzw 40 Stunden/Woche).

Unser Stellenprofil:

Die Leitung der Teams Ländliche Entwicklung und Umwelt (Träger öffentlicher Belange und ldw. Fachbehörde, ldw. Fachplanung, Bodenschutz, Bewertung von Sekundärrohstoffen, Naturschutz) mit derzeit 5 Mitarbeitenden umfasst die interne Koordination und fachliche Leitung sowie die externe Vertretung der Aufgabenbereiche gegenüber Landwirten, Kommunen und anderen Behörden.

Zu den Fachaufgaben gehören insbesondere folgende Bereiche:

  • Erstellung von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
  • Erstellung von fachbehördlichen Stellungsnahmen im Bereich Bauen, Naturschutz, Bodenschutz u. a.
  • Koordination der Ingenieurleistungen landwirtschaftlicher Abfallverwertung
  • Entwicklung, Koordination und Bearbeitung von Dienstleistungsaufträgen (z. B. im Bereich Agrarstruktur, Bodenschutz, Naturschutz, Kompensation, Biodiversität)
  • Entwicklung von Projekten

Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bzw. Besoldungsgruppe 13 Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG) mit Entwicklungsmöglichkeiten nach E14 TV-L / A14 NBesG.

Unser Angebot:

  • abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeiten
  • sechs Wochen Urlaub im Jahr
  • Jahressonderzahlung sowie betriebliche Altersvorsorge
  • flexible Arbeitszeitgestaltung durch das Jahresarbeitszeitkonto
  • Möglichkeiten zur Nutzung des Homeoffice
  • Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben
  • sichere Bezahlung und krisensicherer Arbeitsplatz
  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote und
  • ein engagiertes zukunftszugewandtes Team
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Hier finden Sie weitere gute Gründe für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als zukünftigen Arbeitgeber.

Erfahren Sie auch mehr über unsere Benefits.

Ihre fachliche Qualifikation:

Vorausgesetzt wird ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Agrarwissenschaften, Umweltwissenschaften oder vergleichbarer Studiengänge (Master oder Diplom (Uni). Von Vorteil ist die Laufbahnausbildung für die agrar- und umweltbezogenen Dienste, Fachrichtung Landwirtschaft, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt.

Eine einschlägige Berufserfahrung in Behörden, Institutionen oder Ing.-Büros wäre von Vorteil.

Gute rechtliche Kenntnisse in den Bereichen der Planungs- und Umweltgesetzgebung sind erforderlich.

Besondere Fähigkeiten und Kenntnisse:

Vorausgesetzt werden gute EDV-Kenntnisse (insbesondere MS-Office-Programme) und die Fähigkeit zur zielgruppengerechten Kommunikation sowie die Bereitschaft, sich kurzfristig in neue Fragestellungen einzuarbeiten.

Erwartet werden innovative Lösungsansätze, strategisches Denken und Handeln sowie ein hohes Maß an Selbstorganisation und Teamfähigkeit.

Der Besitz des Führerscheins der Klasse B und die Bereitschaft zu Außendiensttätigkeiten im Dienstgebiet sind notwendig.

Bewerbungen von Schwerbehinderten sind willkommen.

Sie fühlen sich durch unser Angebot angesprochen?

Dann würden wir Sie gerne kennenlernen!

Bewerbungsfrist und Kontaktdaten

Ende der Bewerbungsfrist: 06.01.2025

Für Vorabinformationen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an:
Mareike Herbst, Telefon: 0511/4005-2466, E-Mail: mareike.herbst@lwk-niedersachsen.de

Zur Klärung personalrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an:

Dagmar Jansen, Telefon: 0441/801-134, E-Mail: dagmar.jansen@lwk-niedersachsen.de

Wir bitten ausschließlich um Online-Bewerbungen. Bewerbungen per E-Mail oder in Papierform können nicht mehr berücksichtigt werden.