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Ernennung 1. Okt. 2021 - Landwirtschaftsreferendar*innen

Anwärter / Referendare

Anwärter / Referendare

Auch bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen besteht die Möglichkeit, eine Anwärter- oder Referendarausbildung zu absolvieren. Das Ausbildungsangebot umfasst verschiedene Laufbahnen im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Verwaltung.

Anwärterausbildung

Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste für den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Dienst sowie im Verwaltungsbereich für die Allgemeine Dienste.
 

Landwirtschaftlicher Dienst

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit Bachelor- oder Mastergrad in:

  • einer agrarwissenschaftlichen Fachrichtung (Betriebswirtschaft, Tierproduktion, Pflanzenproduktion, ländliche Entwicklung)
  • Ökotrophologie
  • Gartenbau
  • Gleichwertige u. vergleichbare Abschlüsse an einer Fachhochschule

Der Ausbildungsbeginn ist der 01. Oktober, wobei die Stellenausschreibung in der Regel im November des Vorjahres beginnt und zum 31. Januar des Einstellungsjahres endet. Über die Dauer der in einem besonderen Beschäftigungsverhältnis (Beamter auf Widerruf) stattfindende Ausbildung von 18 Monaten wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Der Ausbildungsablauf ist in verschiedene Bereiche gegliedert. Diese sind unter anderem längere Zeiten in einer Außendienststelle der Landwirtschaftskammer, ein Einsatz in der Kammerzentrale bzw. Hauptverwaltung, ein externer Verwaltungslehrgang und ein Abschnitt in der kommunalen Verwaltung. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der Vermittlung einer praxisbezogenen Beraterqualifikation.

Die Ausbildungsleistungen umfassen unter anderem zwei Fachklausuren sowie eine Praxisprüfung in einem landwirtschaftlichen Betrieb.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Anwärterausbildung ist eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis nach E 10/E 11 TV-L vorgesehen bzw. anschließend eine Verbeamtung nach A 10 NBesG.

Nähere Einzelheiten über die Anwärterausbildung ergeben sich aus dem Musterausbildungsplan (siehe unten) sowie der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste (APVO-AgrumwD)


Forstwirtschaftlicher Dienst

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit Bachelorgrad in einer forstwirtschaftlichen Fachrichtung sowie gleichwertige und vergleichbare (Fach)Hochschulabschlüsse mit Kenntnissen in den Bereichen:

  • Waldbau
  • Waldökologie
  • Waldschutz
  • Waldnaturschutz und Landschaftspflege
  • Forstliche Betriebswirtschaftslehre
  • Forstliche Arbeitswissenschaft
  • Forstliche Verfahrenstechnologie
  • Forstnutzung
  • Wildbewirtschaftung und Jagd

 

Der Ausbildungsbeginn ist der 01. Oktober, wobei die Stellenausschreibung in der Regel im ersten Quartal eines jeden Jahres beginnt und zum 31.03. endet. Über die Dauer der in einem besonderen Beschäftigungsverhältnis (Beamter auf Widerruf) stattfindende Ausbildung von 18 Monaten wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Der Ausbildungsablauf ist in verschiedene Bereiche gegliedert. Diese sind unter anderem längere Zeiten in einer Bezirksförsterei der Landwirtschaftskammer, ein Einsatz im Forstamt, ein externer Verwaltungslehrgang und ein Abschnitt in der Hospitation. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der Vermittlung einer praxisbezogenen Beraterqualifikation, die insbesondere die Tätigkeit in einer Bezirksförsterei ermöglicht.

Die Ausbildungsleistungen umfassen unter anderem Fachklausuren, eine mündliche Prüfung sowie eine Praxisprüfung in einem forstwirtschaftlichen Betrieb.

Nähere Einzelheiten über die Anwärterausbildung ergeben sich aus dem Ausbildungsleitfaden sowie der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste (APVO-AgrumwD)


Verwaltungswissenschaften / Allgemeiner Verwaltungsdienst

Bachelor of Arts – Verwaltungsinspektor-Anwärter/in für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste.

Die Ausbildung ist ein duales Studium im Studiengang Verwaltungswissenschaften, Schwerpunkt Öffentliches Recht, mit dem Ziel des Abschlusses „Bachelor of Arts (B. A.)“  

Voraussetzung für dieses Studium ist:

  • Der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder eine gleichwertige Vorbildung mit überdurchschnittlichen Leistungen.
  • Sie sollten Interesse an wirtschaftswissenschaftlichen Themen sowie am Umgang mit Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften mitbringen sowie über soziale Kompetenz verfügen.

Der Ausbildungsbeginn ist der 01. August. Über die Dauer der in einem besonderen Beschäftigungsverhältnis (Beamter auf Widerruf) stattfindenden Ausbildung wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Die Dauer der Ausbildung beträgt 3 Jahre und wird als Vorbereitungsdienst bezeichnet.

Der Ausbildungsablauf ist in verschiedene theoretische und praktische Bereiche gegliedert. Das gesamte Studium gliedert sich in 9 Trimester, von denen in jedem Ausbildungsjahr eines als Praxissemester (P-Zeiten) ausgelegt ist.

Die rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Grundlagen werden in einem 24-monatigen theoretischen Studium an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen mit Standort in Hannover vermittelt.

In der 12-monatigen Praxis wird das Erlernte angewendet und Sie erhalten Einblicke in die verwaltungsmäßigen, betrieblichen, ökonomischen und sozialen Zusammenhänge Ihres zukünftigen Wirkungsfeldes, sodass ein direkter Bezug zum späteren Berufsalltag besteht. In den P-Zeiten erfolgen Einsätze in den Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (z. B. in der Hauptverwaltung in Oldenburg oder in einer der Bewilligungsstellen) sowie nach gemeinsamer Abstimmung in einer Behörde, die einer anderen Verwaltungsebene angehört (Kommune).

Nach erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungsdienstes besteht eine gute Beschäftigungsperspektive bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten in ganz Niedersachsen.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Informationsseite der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen sowie der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste.


Referendarausbildung

Die Referendarausbildung ist der Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste für den landwirtschaftlichen Dienst.

Voraussetzung ist eine abgeschlossene Universitätsausbildung bzw. eine Masterqualifikation in den Fachrichtungen:

  • Agrarwissenschaften
  • Gartenbauwissenschaften
  • Ernährungs- und Haushaltswissenschaften
  • Gleichwertige u. vergleichbare Studienrichtung


Der Ausbildungsbeginn ist der 01. Oktober, wobei die Stellenausschreibung in der Regel im Dezember des Vorjahres beginnt. Über die Dauer der Ausbildung von 24 Monaten wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Der Ausbildungsablauf ist in verschiedene Bereiche gegliedert. So werden verschiedene Pflicht- und Wahlstationen durchlaufen. Diese sind unter anderem Zeiten in einer Außendienststelle der Landwirtschaftskammer, ein fachrichtungsbezogener Einsatz in der Kammerzentrale bzw. Hauptverwaltung, ein externer Verwaltungslehrgang sowie ein Lehrgang für Nachwuchsführungskräfte und ein betriebswirtschaftliches Vertiefungsseminar.

In den Wahlstationen haben Referendare/innen die Wahl zwischen verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten, wie z.B. Fachbehörden des Bundes und der Länder, Auslandsstationen, Wirtschaftsunternehmen und ähnliche Optionen.

Die Ausbildungsleistungen umfassen im Verlauf der Ausbildung zwei Fachklausuren sowie eine Praxisprüfung und eine mündliche Prüfung vor dem Prüfungsausschuss beim Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Referendariats ist eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis nach E 13 TV-L vorgesehen bzw. eine Verbeamtung nach A 13 NBesG.

Weitere Informationen finden Sie im Musterausbildungsplan (siehe unten) sowie der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste (APVO-AgrumwD) 

 

Verwaltung

Die Verwaltung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Der zentrale Baustein der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist die Verwaltung. Sie bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen den 6 Geschäftsbereichen der Landwirtschaftskammer (neben Förderung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und LUFA Nord-West).

Sie regelt die Grundlagen des täglichen Arbeitens der Landwirtschaftskammer und ist mit ihren abwechslungsreichen Aufgaben in fast jedem Bereich zu finden. Der Oberbegriff Verwaltung umfasst eine Vielzahl von Tätigkeitsbereichen und Aufgaben, die je nach Standort inhaltlich und in ihrer Schwerpunktsetzung unterschiedlich sind. Die Kommunikation zwischen den Fachbereichen und anderen Standorten und Behörden ist dabei von entscheidender Bedeutung.

Es ist uns wichtig, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen beruflichen und sozialen Belangen zu unterstützen. Flexible Arbeitszeiten, Telearbeit und mobiles Arbeiten sowie unterschiedliche Teilzeitmodelle ermöglichen eine optimale Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf.

Ein weiteres wesentliches Aufgabenfeld der Verwaltung ist die eigene Aus- und Weiterbildung in der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Wir bieten im Bereich der Verwaltung die Ausbildungsberufe Kauffrau/-mann für Büromanagement, Verwaltungsfachangestellte/r und Fachinformatiker/in (Systemintegration) an. Viele unserer Mitarbeiter haben ihre Ausbildung bei uns absolviert und halten unseren alltäglichen Betrieb am Laufen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den dualen Studiengang B.A. Allgemeine Verwaltung – Schwerpunkt Öffentliches Recht unter Einstellung im Beamtenverhältnis auf Widerruf zu absolvieren. Die Theoriezeiten finden an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Hannover und die Praxiszeiten in verschiedenen Bereichen der Verwaltung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und einer Fremdbehörde statt. Die Anwärterinnen und Anwärter verfügen nicht nur über sehr gute rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Grundlagen, sondern haben auch einen Überblick über die internen Abläufe und Zusammenhänge. Nach erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungsdienstes besteht auch für sie eine gute Beschäftigungsperspektive bei der Landwirtschaftskammer mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten in ganz Niedersachsen.

Außerdem bieten wir Absolventen des Studiengangs B.A. Öffentliche Verwaltung der Hochschule Osnabrück Ausbildungsplätze für die Einführungszeit zum Erwerb der Befähigung für die Beamtenlaufbahn "Allgemeine Dienste" (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt) mit anschließender Verbeamtung an. Ihr Einsatz erfolgt im Geschäftsbereich Förderung (zentrale oder dezentrale Bewilligungsstellen) an den Standorten Aurich, Braunschweig, Bremervörde, Hannover, Meppen, Nienburg, Northeim, Oldenburg, Osnabrück und Uelzen.

Das Aufgabengebiet umfasst die gesamte Antragsbearbeitung, einschließlich Bescheiderstellung, Verwaltungsprüfung und Auszahlung im Bereich der jeweiligen Fördermaßnahmen.