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techn. Sachbearbeiter/in (m/w/d) - Pflanzengesundheit

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein moderner Dienstleister für die Betriebe der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei sowie ein verlässlicher Partner für das Land Niedersachsen mit rd. 2.500 Mitarbeitern und sucht eine/n

techn. Sachbearbeiter/in (m/w/d)- Pflanzengesundheit

beim Geschäftsbereich Landwirtschaft, Fachbereich 3.16 - Pflanzenschutzamt - am Standort Hannover
zum 15.08.2024 (oder nächstmöglichen Zeitpunkt).

Ihr Einsatz erfolgt zunächst befristet auf zwei Jahre und in Vollzeit (39,8 Stunden/Woche). Eine unbefristete Weiterbeschäftigung ist unser Ziel.

Unser Stellenprofil:

Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich Pflanzengesundheit auf Grundlage der EU-Pflanzengesundheitsverordnung, der Kontrollverordnung sowie nachgelagerter Regelungen. In Der Hauptsache werden folgende Tätigkeiten anfallen:

  • Organisation und Durchführung von Kontrollen bei pflanzenpasspflichtigen Betrieben sowie beim innergemeinschaftlichen Verbringen
  • Organisation und Durchführung von Kontrollen im Rahmen von Im- und Exporten von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen
  • Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen für den Export
  • Recherchearbeiten (z.B. Rückverfolgung von Sendungen im EU-Binnenmarkt, Einfuhranforderungen von Drittländern, bei Beanstandungen)
  • Anwendung und Betreuung (Admin-Tätigkeiten) von Datenbanken sowie diversen Internetanwendungen im Bereich der Pflanzengesundheit
  • Erstellung / Prüfung von Verfahrensanweisungen (VA), Arbeitsanweisungen (AA) und Formblättern (FB) für das Qualitätsmanagement-System
  • Erarbeitung von Notfallplänen und Durchführung von Simulationsübungen für prioritäre Schädlinge
  • Vorbereitung und Begleitung von Audits durch die EU bzw. im Rahmen von Exportfördervorhaben
  • Teilnahme und Mitarbeit in bundesweiten Arbeitskreisen zur Pflanzengesundheit
Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Je nach Entwicklung der Stelle und konkreter Aufgabenübertragung wird eine Höhergruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L zu gegebener Zeit geprüft.

Unser Angebot:

  • abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeiten
  • sechs Wochen Urlaub im Jahr
  • Jahressonderzahlung sowie betriebliche Altersvorsorge
  • flexible Arbeitszeitgestaltung durch das Jahresarbeitszeitkonto
  • Möglichkeiten zur Nutzung des Homeoffice
  • Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben
  • sichere Bezahlung und krisensicherer Arbeitsplatz
  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote und
  • ein engagiertes zukunftszugewandtes Team
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Hier finden Sie weitere gute Gründe für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als zukünftigen Arbeitgeber.

Erfahren Sie auch mehr über unsere Benefits.

Ihre fachliche Qualifikation:

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Gartenbauwissenschaften, Agrarwissenschaften oder ein vergleichbarer Studienabschluss mit dem Schwerpunkt Pflanzenproduktion.

Besondere Fähigkeiten und Kenntnisse:

Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Pflanzenschutz wünschenswert.

Darüber hinaus sind

  • fundierte EDV-Kenntnisse (MS-Office),
  • die Fähigkeit zur Einarbeitung in Datenbanksysteme,
  • ein Hohes Maß an Teamfähigkeit und Flexibilität,
  • und die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 notwendig. 

Bewerbungen von Schwerbehinderten sind willkommen..

Sie fühlen sich durch unser Angebot angesprochen?

Dann würden wir Sie gerne kennenlernen!

Bewerbungsfrist und Kontaktdaten

Ende der Bewerbungsfrist: 17.07.2024.

Für Vorabinformationen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an:

Dr. Stefan Krüssel, Fachbereich 3.16, 0511/4005-2176, stefan.kruessel@lwk-niedersachsen.de

Zur Klärung personalrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an:

Aaron Schulz, Fachbereich 1.3, 0441/801-209, aaron-julius.schulz@lwk-niedersachsen.de

Wir bitten ausschließlich um Online-Bewerbungen. Bewerbungen per E-Mail oder in Papierform können nicht mehr berücksichtigt werden.