Beratung: Resthöfe kaufen und wiederbeleben
Lange gesucht, endlich gefunden – und plötzlich stellen sich ganz neue Fragen. Wer eine alte Hofstelle erwirbt und entsprechend der eigenen Vorstellung nutzen möchte, sollte dabei einiges beachten. Einige der häufigsten Fragen - die man sich gerne schon vor dem Kauf eines Resthofs stellen darf - haben wir Ihnen hier zusammengefasst.
Ich möchte ehemalige Wirtschaftsgebäude wieder nutzen.
Kann ich die alten Stallungen einfach wieder nutzen?
Ich möchte die Nebengebäude für Wohnraum oder für Gewerbe umnutzen. Wie geht das - was muss ich beachten?
Benötige ich fachliche Gutachten? Wenn ja, welche?
Ich möchte Tiere halten. Worauf muss ich achten?
Welchen Umfang soll meine Tierhaltung einnehmen? Ist das noch Hobby oder lässt sich das schon dem landwirtschaftlichen Neben- oder gar Haupterwerb zuordnen?
Eignet sich der Standort? Besteht bereits eine Immissionsvorbelastung? Beeinflusst mein Vorhaben die benachbarte Wohnbebauung, den Wald oder Biotope in der Nachbarschaft? Wird ein Immissionsschutzgutachten benötigt?
Wohin mit dem Mist? Welche düngerechtlichen Anforderungen kommen auf mich zu bei der Lagerung und Verwertung?
Benötige ich eine Registriernummer lt. Viehverkehrsverordnung?
Welche tierartspezifischen Qualifikationen und Fachkenntnisse werden benötigt? Hier lohnt sich ein Blick in das Angebot von Veranstaltungen und Fortbildungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Zur Pferdehaltung finden Sie Informationen in unserem Flyer (s.u.). Wenn Sie weitergehende Informationen zu Themengebieten rund um das Pferd wünschen und sich gemeinsam mit anderen Pferdehalter*innen aus den Landkreisen Northeim, Göttingen und Hildesheim austauschen wollen, bietet sich der Arbeitskreis Pferd an.
Ein Hofladen oder ein Hofcafé soll entstehen – eventuell auch Platz zum Feiern. Bei wem erfahre ich dazu mehr?
Unsere Expert*innen unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben aus dem breitgefächerten Bereich der Einkommenskombinationen.
Jemand erzählte mir, dass es für landwirtschaftliche Betriebe Agrarförderung gibt. Wie beantrage ich sie und welche Bedingungen müssen eingehalten werden? Welche Hilfestellungen kann ich darüber hinaus in Anspruch nehmen?
Die Wirtschaftsberater*innen an unseren Standorten Northeim und Hildesheim unterstützen Sie bei der Antragstellung und beraten zu den jeweils aktuell damit verbundenen Förderauflagen.
Daneben bieten unsere Kolleg*innen Hilfe bei der Erstellung von Businessplänen oder unterstützen Sie in der Investitionsplanung.
Ich habe bereits in der Landwirtschaft gearbeitet und würde nun gerne den Abschluss Landwirt/ Landwirtin machen. Geht das nebenberuflich?
Als Quereinsteiger*in mit Berufserfahrung in der Landwirtschaft können Sie nach § 45.2 BBiG an der Abschlussprüfung teilnehmen. Die Vorbereitungskurse im Bereich der Bezirksstelle Northeim finden in der BBS2 Northeim statt. Bitte wenden Sie sich an die Ausbildungsberater*innen vor Ort.
Welche Kosten erwarten mich für die Beratungsleistung?
Die Landwirtschaftskammer berechnet ein Beratungshonorar von 88,00€ pro Stunde zzgl. MwSt. und Fahrtkosten. Erfahrungsgemäß beläuft sich der Rechnungsbetrag auf bis zu 300,00€.
Ansprechpartner*in für Themen rund ums Baurecht:
Philipp Ilse
Carmen Kirsch
Ansprechpartnerin für wirtschaftliche Fragestellungen:
Alexandra Menn
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Kontakte
Philipp Ilse
Leiter Team Ländliche Entwicklung
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