Bezirksstelle Uelzen

Änderung des Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung

Webcode: 01039783

Mit Beschluss der Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung greifen ab dem 08.09 die verschärften Regelungen zur Anwendung von Herbiziden, Glyphosat und bestimmten Insektiziden in Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten und an Gewässern.

 

Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
Änderung der Pflanzenschutzanwendungs-VerordnungJörg Garrelts
Folgende Regelungen haben damit ab dem 08.09 Gültigkeit:

  • generelles Verbot von Glyphosat in Wasserschutzgebieten, Naturschutzgebieten, Nationalparks, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen (hier gibt es keine Möglichkeit der behördlichen Ausnahme)
  • Verbot von Herbiziden und Insektiziden (bienengefährlich B1 bis B3 oder als bestäubergefährlich NN410) in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen
  • Verbot der zuvor genannten Herbizide und Insektizide auf Grünland in FFH-Gebieten
  • Freiwillige Maßnahmen zum Anwendungsverzicht für Ackerflächen in FFH-Gebieten (soweit kein Naturschutzgebiet) sollen angeboten werden

Für Ackerflächen in Naturschutzgebieten besteht die Möglichkeit zur Schadensabwehr einen Antrag auf Ausnahme des Anwendungsverbots zu stellen. Vor der Anwendung ist zu prüfen, ob vorbeugende Maßnahmen, wie Fruchtfolge, Wahl des Aussaatzeitpunktes, mechanische Maßnahmen, wie z. B. das Pflügen durchgeführt werden können. Zudem muss für bestimmte festgelegte Schaderreger die Schadschwelle erreicht sein. Dieses sollte unbedingt genauestens dokumentiert werden. Die Ausnahmegenehmigung ist unter Verwendung eines Vordrucks an das Pflanzenschutzamt Hannover zu stellen.

Die Abstände an den Gewässern regelt nicht die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung, sondern die Vereinbarungen, des „Niedersächsischen Wegs“. Es sind folgende Abstände einzuhalten:

Seit 01.07.2021:

  • Gewässer 1. Ordnung: keine Anwendung von PSM im Abstand von 10 m

Ab 01.07.2022:

  • Gewässer 2. Ordnung: keine Anwendung von PSM im Abstand von 5 m
  • Gewässer 3. Ordnung: keine Anwendung von PSM im Abstand von 3 m

Weitere Informationen sowie die Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen finden Sie hier.