Landwirtschaftskammer erstellt einzelbetriebliche Klimabilanzen
Das Klima schützen, das Betriebsergebnis verbessern und gleichzeitig etwas fürs Image der Landwirtschaft tun, die Klimabilanz macht‘s möglich. Die Landwirtschaftskammer erstellt einzelbetriebliche Klimabilanz für die Tierhaltung, den Pflanzenbau und die Biogaserzeugung.
Die Klimabilanz wird direkt vor Ort auf dem Betrieb gemeinsam mit dem Landwirt erstellt. In der Regel dauert die Vor-Ort-Beratung zwei bis drei Stunden. Nach einem Betriebsrundgang werden die Daten gemeinsam mit dem Landwirt erfasst. Dabei werden die Daten direkt in das Programm eingegeben. Die Gegenüberstellung der Klimabilanz des Ist-Betriebes mit der Vergleichsgruppe zeigt sofort an, wo der eigene Betrieb steht. Außerdem werden durch den Vergleich schon Ansatzpunkte für mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Klimabilanz identifiziert. Die realistisch umsetzbaren Verbesserungsmaßnahmen werden festgehalten und deren Wirkung auf die Klimabilanz und die Wirtschaftlichkeit wird unmittelbar vom Programm ausgewiesen. Das erfreuliche und meistens für die Landwirte überraschende an Klimabilanzierungen ist, dass die Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen nicht nur dem Klimaschutz dient, sondern darüber hinaus in der Regel auch die Wirtschaftlichkeit verbessert. Die bisherigen Erfahrungen mit Klimabilanzierungen zeigen, dass pro Beratungsfall 20 bis 200 t CO2e/Jahr eingespart werden können. Zum Vergleich: Um zum Beispiel 100 t CO2e/Jahr einzusparen, müssten 1.000 Bundesbürger ihren jährlichen Stromverbrauch um 20 % senken.
Der endgültige Beratungsbericht mit anschaulichen Grafiken und der Beschreibung der geplanten Verbesserungsmaßnahmen wird vom Berater später im Büro erstellt und dem Landwirt zugeschickt. Die Kosten für die Erstellung einer Klimabilanz belaufen sich auf netto 290 €.
Die Berechnung der Klimabilanz erfolgt nach dem Berechnungsstandard für einzelbetriebliche Klimabilanzen in der Landwirtschaft (abgekürzt BEK). Der Standard ist von namhaften Organisationen entwickelt und deutschlandweit abgestimmt worden. Dabei werden nicht nur Methan und Lachgasemissionen aus der laufenden Produktion berücksichtigt, sondern auch sogenannte „Rucksackemissionen“, die für die Herstellung bezogener Betriebsmittel verursacht wurden, also zum Beispiel für die Herstellung der eingesetzten Futtermittel und für die Erzeugung des verbrauchten Stroms. Sämtliche BEK-Berechnungsgrundlagen sind auf der KTBL-Homepage veröffentlicht und für jedermann einsehbar.
Kontakte
Wiebke Schumacher
Fachreferentin Klimaschutz, Klimaanpassung
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