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Veranstaltungen
üfung sind ausreichende Praxiszeiten auf einem pferdehaltenden Betrieb (mindestens 4,5 Jahre Vollzeitpraxis) nachzuweisen. Der Nachweis der Berufspraxis kann z. B. durch Arbeitsbescheinigungen, Zeugnisse, Sozialversicherungsanmeldungen oder ähnliches erfolgen. Der Lehrgang dauert insgesamt fünf Wochen