Annekatrin Mensching
Fachreferentin Beauftragte Waldbestattung
Sie sind privater Waldbesitzer oder verfügen als Kommune oder Kirchengemeinde über Forstflächen, die Sie der Bevölkerung für eine naturnahe und würdevolle Form der Waldbestattung anbieten möchten. Dafür können Sie eine Laub- oder Mischwaldfläche von mindestens 10 ha für die Einrichtung eines kirchlichen oder kommunalen Friedhofes zur Verfügung stellen. Diese wird dann für den Zeitraum von 99 Jahren für die Beisetzung menschlicher Asche in abbaubaren Urnen im Wurzelraum der Bäume nach der Idee des RuheForst® genutzt.
Wir beraten und begleiten Sie in allen Phasen der Vorbereitung und des Betriebes des RuheForst-Standortes. Im Einzelnen sind dies:
Sie erschließen sich als Waldbesitzer ein modernes Geschäftsfeld, welches jenseits der reinen Holzvermarktung eine nachhaltige Wertschöpfung ermöglicht. Der Betrieb eines RuheForstes® generiert über den Zeitraum von vielen Jahren (Widmung der Fläche über 99 Jahre) regelmäßige Einkünfte, für die sich vor dem Hintergrund der sich wandelnden Bestattungskultur eine deutliche Progression zu verzeichnen und auch zukünftig zu prognostizieren ist. Mit den Fachleuten der Landwirtschaftskammer und der RuheForst GmbH nutzen Sie die über 15-jährige Betriebserfahrung von mehr als sechzig Standorten in ganz Deutschland. Die Erfahrung zeigt: Tradition und Moderne, Wirtschaftlichkeit und Schönheit, Nachhaltigkeit und Sterblichkeit vereinigen sich in einem RuheForst zu einem neuen, gangbaren und für alle Beteiligten guten Weg.
100 € je Beratungsstunde zzgl. MwSt. und Fahrtkosten
Die Kosten für Dienstleistungen der Landwirtschaftskammer im Rahmen des laufenden RuheForst-Betriebes werden durch die nach der jeweiligen Friedhofssatzung zu erhebenden Grab- und Begräbniskosten gemäß Dienstleistungsvertrag zwischen den Projektpartnern ausgeglichen.
Fachreferentin Beauftragte Waldbestattung