GLÖZ 5 – Vorgaben zur Begrenzung von Wasser- und Winderosion
Seit 2023 gibt es die neue, grüne Architektur der GAP. Jeder gezahlte Euro erfordert Umweltleistungen der Landwirtschaft. Das ist definiert über die so genannte Konditionalität mit ihren neun Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen, kurz GLÖZ. Eine der neun Vorgaben ist die Begrenzung von Wasser- und Winderosion (GLÖZ 5). Die allgemeinen bundesweit einheitlichen Vorgaben der GAPKondV werden durch landesspezifische Ausgestaltungen weiter definiert.
Grundlage der Vorgaben ist die Einteilung aller landwirtschaftlichen Flächen in Gefährdungsklassen für Wasser- und Winderosion nach einem festgelegten Verfahren, das im Vergleich zu den vorherigen Regelungen nicht verändert wurde. Da aber die zugrundeliegenden meteorologischen Daten aktualisiert wurden gibt es hinsichtlich des betroffenen Flächenumfangs leichte Verschiebungen. Die aktuellen Einstufungen auf Feldblockbasis sind auf dem NIBIS Kartenserver des LBEG einsehbar. Wählt man auf der linken Seite "Themenkarten" aus und klickt dann die kleine Plus-Zeichen vor "Landwirtschaft", "Erosion" und "GLÖZ 5 Erosionsschutz GAPKondV" an, können die Karten der Wasser- und Winderosionsgebiete einzeln ausgewählt werden. Ebenfalls kann dort die Kulisse mit den Schlägen, die einen Tongehalt von mehr als 25 % habne, angezeigt werden. Mit Hilfe der Legende, die oben links nebem dem Druckerzeichen ausgewählt werden kann (Kästchen mit drei Punkten und drei Strichen), kann die Einstufung der Gefährdungsklassen erkannt werden. Insgesamt wird zwischen drei Gefährdungsklassen KWasser1, KWasser2 und KWind unterschieden. Folgende Vorgaben gelten:
Vorgeben der Erosionsgefährdungsklasse KWasser1:
Es gilt ein Pflugverbot vom 01.12. bis zum 15.02. des Folgejahres. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Pflügen nur bei einer Aussaat bis spätestens 30.11. möglich.
Ausnahmen gibt es für Böden mit einem Tongehalt > 25 % im Oberboden: Hier ist der Einsatz des Pfluges erlaubt, wenn die weitere Bearbeitung erst nach dem 15.02. erfolgt und eine unmittelbare Aussaat mit einem Reihenabstand von kleiner 45 cm anschließt.
Vorgaben der Erosionsgefährdungsklasse KWasser2:
Es gilt ein generelles Pflugverbot vom 01.12. bis zum 15.02. des Folgejahres. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Pflügen nur bei unmittelbar folgender Aussaat mit einem Reihenabstand kleiner 45 cm möglich. D.h. für Reihenkulturen, die im Abstand von 45 cm oder mehr angebaut werden, gilt ein ganzjähriges Pflugverbot.
Ausnahmen gibt es wie bei KWasser1 für Böden mit Tongehalten > 25 %: Hier ist der Einsatz des Pfluges erlaubt, wenn die weitere Bearbeitung erst nach dem 15.02. erfolgt und eine unmittelbare Aussaat mit einem Reihenabstand von kleiner 45 cm anschließt. Ebenfalls ist das Pflügen generell möglich, wenn bei der unmittelbar folgenden Aussaat oder Pflanzung eine Abdeckung mit Folie oder Vlies vorgenommen wird. Für Reihenkulturen, wie Mais, Zuckerrüben oder Kartoffeln bleibt das Pflügen im Zeitraum vom 16.02. bis zum 31.05. möglich, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig eingehalten werden:
- Pflug quer zum Hang
- Bodenbedeckung zwischen der Ernte der Vorfrucht und dem Pflügen durch eine Zwischenfrucht, Untersaat oder ein überwinterndes Feldgras
- unmittelbar folgende Aussaat/Pflanzung nach dem Pflügen
- Einsatz eines Querdammhäufler oder vergleichbarer Technik bei Kartoffeln
Vorgaben der Erosionsgefährdungsklasse KWind:
Der Pflugeinsatz ist nur bei einer Aussaat vor dem 01.03. möglich.
Ausnahmen gibt es auch hier: Das Pflügen ist zulässig, wenn eine unmittelbare Aussaat erfolgt und die Kultur mit Folie, Vlies einem engmaschigen Netz oder einer vergleichbaren Abdeckung bedeckt wird. Für Reihenkulturen ist der Pflugeinsatz nach dem 01.03 möglich, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:
- Anlage von Grünstreifen spätestens bis zum 01.10. des Vorjahres quer zur Windrichtung im Abstand von max. 100 m zueinander und in einer Breite von jeweils mind. 2,5 m
- Anlage eines Agroforstsystems quer zur Windrichtung
- Anlage der Dämme bei Dammkulturen quer zur Windrichtung
- Unmittelbar nach dem Pflügen folgende Setzung von Jungpflanzen
Für Hilfestellungen bei der Agrarförderung stehen Ihnen unsere Wirtschaftsberater*innen gerne zur Verfügung.
Mit unserem GAP Rechner können Sie die voraussichtlichen Prämien 2024 berechnen und den Fruchtwechsel sowie die Öko Regelungen in Ihrem Betrieb planen. Weitere Informationen finden Sie auf der Startseite der Homepage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter GAP - Jetzt informieren.
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![Laura Jans-Wenstrup - © LWK Niedersachsen Laura Jans-Wenstrup](/cache/images/6E41EF875C65EF280A0C9A048BF7AB671724741362695B0559A932677AF10549.jpg)
Laura Jans-Wenstrup
Fachreferentin Betriebswirtschaft
![Blühstreifen neben einem Rübenacker bei Wunstorf, Ort der Unterzeichnung der Vereinbarung Der Niedersächsische Weg – Maßnahmenpaket für Natur-, Arten- und Gewässerschutz am 25.05.2020. - © Wolfgang Ehrecke Blühstreifen neben einem Rübenacker bei Wunstorf, Ort der Unterzeichnung der Vereinbarung Der Niedersächsische Weg – Maßnahmenpaket für Natur-, Arten- und Gewässerschutz am 25.05.2020.](/cache/images/FE45EBE8CC673DC9256EC92166FDE554EE06AE0A1BD9128FF6E97D2FE47B9C10.jpg)
Öko-Regelung 7 – Schutzzielorientierte Bewirtschaftung von Natura-2000 Gebieten
Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
Mehr lesen...![Sommertriticale, hier beim Ährenschieben, wurde etwas stärker vermehrt - © Eric Preuß Sommertriticale, hier beim Ährenschieben, wurde etwas stärker vermehrt](/cache/images/7E7B721FD201EB7772978588532DB1B162128A2C328FFAAFD39AD2A269ECB2EA.jpg)
Öko-Regelung 6 – Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
Mehr lesen...![Jersey-Herde - © Dr. Georg Teepker Jersey-Herde](/cache/images/D4EB589F494469CE92C18A5BA1546BF37043EA73BC3AFDABFFC5B9A45DA75A61.jpg)
Öko-Regelung 4 – Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb
Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
Mehr lesen...![Legenenne en im Auslauf - © Neele Ahlers Legenenne en im Auslauf](/cache/images/B08CCAC7474756F57A9C29DD2ACA66B5D89E71A9A802DC45FDA1BE337057D017.jpg)
Öko-Regelung 3 – Agroforst
Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
Mehr lesen...![Leguminosen liefern „Gratis“-Stickstoff, der zur Ertrags- und Proteinbildung beiträgt - © Dr. Christine Kalzendorf Leguminosen liefern „Gratis“-Stickstoff, der zur Ertrags- und Proteinbildung beiträgt](/cache/images/EA967307F3B3091B29BFAB6854D9B98458156F3D02D2D4CB6D424F0C13E718EC.jpg)
Öko-Regelung 2 – Vielfältige Kulturen im Ackerbau
Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
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Öko-Regelung 1 – Freiwillige Aufstockung der Stilllegung
Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. …
Mehr lesen...Weitere Arbeitsgebiete
Veranstaltungen
![Artenreiches Grünland - © Nora Kretzschmar /media/media/A53EEBE1-CCA8-FD5F-E19536F911E11A5F.JPG](/cache/images/2D3C8E1B6B076E3465B752EDE7247F686FFDDA25EA4F30806B44F26AFD04B5EE.jpg)
Artenreiches Grünland: Nachweis von Kennarten nach der Nutzung
10.07.2024
Hat ein Betrieb eine Förderung für regionale Kennarten (Ökoregelung 5) auf Grünlandflächen beantragt, kann ein Prüfauftrag durch die Bewilligungsstelle über die FANi-App erfolgen. In diesem Fall muss neben der …
Mehr lesen...![ANDI-Antragstellung - © Anna-Lena Lienland /media/media/2CDFB1AE-020A-E476-40EB582BAD9A7D2A.jpg](/cache/images/0B1DDD8CE6AB0E44B10040DF91D6ABD024BA18EEEC7474AA7BBF7A96A850880A.jpg)
Online und kompakt: ANDI 2025
04.04.2025
Jedes Jahr gibt es Neuerungen in der Agrarförderung. Worauf müssen Sie in diesem Jahr achten, damit Ihr Antrag korrekt ausgefüllt ist? Wir gehen mit Ihnen gemeinsam den Antrag durch: Schritt-für-Schritt. Wir informieren Sie au…
Mehr lesen...Beratungsangebote & Leistungen
![Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer (LWK) unterstützen Landwirte bei der Weiterentwicklung ihres Betriebs. Im Bild LWK-Beraterin Madlen Wolski (l.) und Landwirt Simon Haschen. - © Domininghaus/Landwirtschaftskammer Niedersachsen Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer (LWK) unterstützen Landwirte bei der Weiterentwicklung ihres Betriebs. Im Bild LWK-Beraterin Madlen Wolski (l.) und Landwirt Simon Haschen.](/cache/images/85E0C9F91939AE4895625F1513E94F12911FB7FDB9D34FEDD6172DED9A5093DD.jpg)
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Antrag auf Agrarförderung (ANDI)
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![5G Smart Country - © Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaft 5G Smart Country](/cache/images/9AE31A191078142C23DD1635CB73F3862E301008B3E6C29ACCC9BA602C037EBF.jpg)
5G Smart Country
Ausgangslage Weltbevölkerungswachstum, Ressourcenverknappung und schwieriger werdende klimatische Bedingungen machen es erforderlich, noch mehr Nahrung zu produzieren. Laut Prognosen muss die landwirtschaftliche Erzeugung mind. um 50% erhö…
Mehr lesen...![Beregnung - © Dr. Jürgen Grocholl Beregnung](/cache/images/3B819CCC9FC2AD519FF71BCBF5699E4E50DA82106E8A5628ECE2528D088791B2.jpg)
Abibewässerung
Ausgangslage Die durch den Klimawandel zunehmend negative klimatische Wasserbilanz in der Vegetationsperiode führt zu einem erhöhten Bedarf an Wasser für die Feldberegnung. Gleichzeitig erfordert die zunehmende Nutzungskonkurrenz um …
Mehr lesen...![Grünland - © Gerd Lange Grünland](/cache/images/7B2BC0A5DD6618E3B57A9AA5BA2FDD23EBCAE09F475B8CB17F239E3394D69106.jpg)
ADAM
Ausgangslage ADAM ist ein 42-monatiges transdisziplinäres Forschungs- und Umsetzungsprojekt zur Steigerung der Biodiversität im Intensivgrünland. Es sind Partner aus der Wissenschaft (Bewilligungsempfänger Universität Gö…
Mehr lesen...![2 Megawatt Biogasanlage - © Ruth Beverborg 2 Megawatt Biogasanlage](/cache/images/6EE065576F9025ECE3F6A02DEE974732F26095B054A270077EA30EBB6352A9FA.jpg)
AGrON
Ausgangslage In Deutschland gibt es regionale Unterschiede beim landwirtschaftlichen Nährstoffanfall. So gibt es beispielsweise in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Landkreise mit starkem Nährstoffüberschuss, aber auch …
Mehr lesen...![Logo Projekt AQUARIUS - © Projekt AQUARIUS Logo Projekt AQUARIUS](/cache/images/29544AF9DCB1E37D151DD87B3AC5DB09661A4B2280E8F1F65709A0169AFECA70.jpg)
AQUARIUS
Ausgangslage Die Niederschläge in der östlichen Lüneburger Heide sind deutlich niedriger als im übrigen Niedersachsen. Der eigentliche Wasserbedarf der landwirtschaftlichen Kulturen liegt dann oftmals sogar noch über …
Mehr lesen...![Forschungsprojekt Biotopverbund Grasland in Norddeutschland - © Elisabeth Woesner/NABU Forschungsprojekt Biotopverbund Grasland in Norddeutschland](/cache/images/3F5EABC124B07982F3C33169BB49F7372D2696690C361E64914967FCA93E9BA1.jpg)
Biotopverbund Grasland
Ausgangslage Hintergrund dieses Projektes ist der starke Rückgang artenreichen Grünlands und seine zunehmende Verinselung in landwirtschaftlich intensiv genutzten Räumen einerseits und der starke Flä…
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