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Öko-Regelung 3 – Agroforst

Webcode: 01043049
Stand: 23.01.2025

Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. Anders als bei den AUKM werden Öko-Regelungen immer in dem Jahr beantragt, indem die Maßnahme auch umgesetzt wird. Insgesamt werden sieben bundeseinheitliche Einzelmaßnahmen angeboten. Dabei kann zwischen gesamtbetrieblichen oder flächenbezogenen Maßnahmen gewählt werden. Eine flächenbezogene Maßnahme ist die Beibehaltung einer agroforstlichen bewirtschaftungsweise auch Ackerland und Dauergrünland (DGL). Die Prämie von 200 €/ha wird für die Gehölzstreifen, nicht für das gesamte Agroforstsystem, gezahlt.

Voraussetzung ist, dass mind. zwei Gehölzstreifen vorgehalten werden. Der Flächenanteil der Gehölzstreifen kann zwischen 2 und 40

Legenenne en im Auslauf
Legenenne en im AuslaufNeele Ahlers
% der förderfähigen Acker- oder Dauergrünlandfläche liegen und ist weitestgehend durchgängig mit Gehölzen zu bestocken. Dabei ist auf der überwiegenden Länge eine Breite von max. 25 m pro Gehölzstreifen einzuhalten. Der Abstand zwischen zwei Gehölzstreifen sowie zwischen einem Gehölzstreifen und dem Rand der Fläche darf auf der überwiegenden Länge max. 100 m betragen. Zusätzlich muss der Abstand auf der überwiegenden Länge mind. 20 m von einem Gehölzstreifen zum nächsten sowie zum Waldrand oder zu Landschaftselementen betragen. Unbeschadet naturschutzrechtlicher Vorschriften sind Maßnahmen der Holzernte ausschließlich im Januar, Februar oder Dezember zulässig.

Bei der Beantragung ist a 2025 kein Nutzungskonzept mehr einzureichen. Gehölzstreifen, die nach dem 01.01.2022 angelegt wurden, dürfen folgende Gehölzpflanzen nicht enthalten: Eschen-Ahorn, Schmetterlingsstrauch, Rot-Esche, Späte Traubenkirsche, Essigbaum, Robinie, Kartoffel-Rose, Gewöhnliche Schneebeere, Roteiche und Blauglockenbaum.

Hinweis: Darüber hinaus gibt es eine investive Förderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen.


Bei der Antragstellung unterstützen sie die Berater*innen der LWK Niedersachsen gerne. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin!


Aktuelle Informationen, die NC-Liste und Gesetztestexte zur GAP finden Sie unter "GAP von A bis Z". Einen kurzen Überblick zu einzelnen Vorgaben erhalten Sie durch die GAP-Video´s. Mit dem GAP-Rechner können sie eine betriebsindividuelle Planung und Prämienanalyse vornehmen.