Öko-Regelung 3 – Agroforst
Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen (ÖR) gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig, die Maßnahme auf ein Jahr begrenzt. Anders als bei den AUKM werden Öko-Regelungen immer in dem Jahr beantragt, indem die Maßnahme auch umgesetzt wird. Insgesamt werden sieben bundeseinheitliche Einzelmaßnahmen angeboten. Dabei kann zwischen gesamtbetrieblichen oder flächenbezogenen Maßnahmen gewählt werden. Eine flächenbezogene Maßnahme ist die Beibehaltung einer agroforstlichen bewirtschaftungsweise auch Ackerland und Dauergrünland (DGL). Die Prämie von 200 €/ha wird für die Gehölzstreifen, nicht für das gesamte Agroforstsystem, gezahlt.
Voraussetzung ist, dass mind. zwei Gehölzstreifen vorgehalten werden. Der Flächenanteil der Gehölzstreifen kann zwischen 2 und 40

Bei der Beantragung ist a 2025 kein Nutzungskonzept mehr einzureichen. Gehölzstreifen, die nach dem 01.01.2022 angelegt wurden, dürfen folgende Gehölzpflanzen nicht enthalten: Eschen-Ahorn, Schmetterlingsstrauch, Rot-Esche, Späte Traubenkirsche, Essigbaum, Robinie, Kartoffel-Rose, Gewöhnliche Schneebeere, Roteiche und Blauglockenbaum.
Hinweis: Darüber hinaus gibt es eine investive Förderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen.
Bei der Antragstellung unterstützen sie die Berater*innen der LWK Niedersachsen gerne. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin!
Aktuelle Informationen, die NC-Liste und Gesetztestexte zur GAP finden Sie unter "GAP von A bis Z". Einen kurzen Überblick zu einzelnen Vorgaben erhalten Sie durch die GAP-Video´s. Mit dem GAP-Rechner können sie eine betriebsindividuelle Planung und Prämienanalyse vornehmen.
Kontakte

Laura Jans-Wenstrup
Fachreferentin Betriebswirtschaft

Ruth Beverborg
Leiterin Sachgebiet Betriebswirtschaft, Wirtschaftsberatung

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