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Weniger Kontrollen für Kleinerzeuger

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EU-Kommission befreit Betriebe mit bis zu 10 ha von Konditionalitätskontrollen
Die EU-Kommission hat vor dem Hintergrund des Bürokratieabbaus kürzlich beschlossen, dass landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von bis zu 10 ha von Kontrollen zu den GAP-Auflagen, den sogenannten Konditionalitätsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Grundanforderungen an die Betriebsführung nach dem Unionsrecht (GAB) und des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands (GLÖZ), ausgenommen sind. Dies gilt auch für die Sanktionierung von Verstößen, die bisher im Jahr 2024 festgestellt worden sind.

Betriebe mit bis zu 10 ha nicht ausgenommen
Betriebe mit bis zu 10 ha sind jedoch nicht von den Anforderungen des Fachrechts ausgenommen. Die Konditionalitätsanforderungen, bei denen es sich um fachrechtliche Anforderungen z.B. aus der Düngeverordnung handelt, gelten weiterhin für alle Landwirte. Auch Betriebe mit bis zu 10 ha werden nach wie vor durch die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer aufgrund von anderen Auswahlkriterien vor diesem Hintergrund kontrolliert.

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