Pferdewirt, Pferdewirtin / Verträge & Recht
Minderjährige: Ärztliche Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz
Bei jugendlichen Auszubildenden ist vor dem Ausbildungs- oder Beschäftigungsbeginn eine ärztliche Erstuntersuchung gemäß §32 Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich. Die Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung geh&…
Teilzeitausbildung
Nach § 7 a BBiG ist eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit möglich, z.B. für Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung.
Rechtliche Grundlagen für die Ausbildung
Die Inhalte der Berufsausbildung in den agrar- und hauswirtschaftlichen Berufen sind in bundesweit geltenden Ausbildungsverordnungen geregelt. Neben diesen Bestimmungen, die jeweils für den gewählten Beruf gelten, gibt es weitere berufs&…
Verlängerung, Lösung und Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses
Ausbildungsverträge können verlängert, einvernehmlich aufgelöst und unter bestimmten Voraussetzungen auch einseitig gekündigt werden.
Vergütung und Urlaub
Auszubildende haben während der Ausbildung einen festgesetzten Vergütungs- und Urlaubsanspruch.
Pferdewirt: Abschluss des Ausbildungsvertrages
Bevor man einen Ausbildungsvertrag abschließt, sollten genaue Absprachen über wichtige Punkte wie Arbeitszeit, Vergütung, Unterbringung oder die Wochenendregelung erfolgen. Grundsätzlich gelten hierfür neben den Angaben im …
Pferdewirt: Beendigung der Ausbildung, Kündigungsregelungen
Normalerweise endet die Ausbildungszeit mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmö…