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Tierwirt, Tierwirtin / Verträge & Recht

Minderjährige: Ärztliche Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz

Bei jugendlichen Auszubildenden ist vor dem Ausbildungs- oder Beschäftigungsbeginn eine ärztliche Erstuntersuchung gemäß §32 Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich. Die Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung geh&…

Teilzeitausbildung

Nach § 7 a BBiG ist eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit möglich, z.B. für Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung.  

Tierwirt: Beendigung der Ausbildungszeit, Kündigungsregelungen

Normalerweise endet die Ausbildungszeit mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmö…

Rechtliche Grundlagen für die Ausbildung

Die Inhalte der Berufsausbildung in den agrar- und hauswirtschaftlichen Berufen sind in bundesweit geltenden Ausbildungsverordnungen geregelt. Neben diesen Bestimmungen, die jeweils für den gewählten Beruf gelten, gibt es weitere berufs&…

Verlängerung, Lösung und Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses

Ausbildungsverträge können verlängert, einvernehmlich aufgelöst und unter bestimmten Voraussetzungen auch einseitig gekündigt werden.

Vergütung und Urlaub

Auszubildende haben während der Ausbildung einen festgesetzten Vergütungs- und Urlaubsanspruch.

Abschluss des Ausbildungsvertrages beim Tierwirt

Vor Beginn der Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag abzuschließen. Er kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden.