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Sachkundelehrgang - Betäuben und Töten von Rindern und Schweinen

Webcode: 33010144
Datum/Uhrzeit:
Die Veranstaltung findet an 3 Tagen im Zeitraum 25.02.2025 bis 27.05.2025 statt, siehe Programm.
Anmeldeschluss:
28.01.2025
Freie Plätze:
12

Anmeldung ab Oktober 2024!

 

Bitte beachten Sie, dass sich dieser Sachkundelehrgang aus zwei Teilen zusammensetzt und lesen Sie diesen Text aufmerksam bis zum Ende.

Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Echem bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) einen Lehrgang zum Erwerb des Sachkundenachweises nach Tierschutzgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 bzw. nationaler Tierschutz-Schlachtverordnung für die Tierarten Rind (Betäubungsform Bolzenschuss) und Schwein (Betäubungsformen Elektrozange, Bolzenschuss) am LBZ Echem an.


Es werden die benötigten Kenntnisse für das Ausführen folgender sachkundepflichtiger Tätigkeiten vermittelt:

  • Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
  • Ruhigstellung vor der Betäubung
  • Betäubung und deren Bewertung
  • Einhängen und Hochziehen nach der Betäubung
  • Entbluten

Ablauf des Kurses

Theorie (2 Tage):

  • Tag 1: theoretische Schulung zu den Grundlagen, rechtlichen Vorgaben, Vorgehesweisen
  • Tag 2: Theorieeinheit Umgang mit Betäubungsgeräten („Trockenübung“ ohne Tiere). + Prüfungen (schriftlich & mündlich)
     

Zwischen der theoretischen Schulung/Prüfung und der praktischen Prüfung im Schlachthof liegen ca. zehn Wochen. Um für die praktische Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie einen Übungsnachweis (Praxisnachweis) erbringen. 

Das heißt: Sie müssen das Betäuben und Entbluten daher bereits im Vorfeld unter Aufsicht und Anleitung einer sachkundigen Person einige Male erfolgreich durchgeführt haben und einen Nachweis darüber vorlegen. Das Formular hierzu finden sie weiter unten zum Download. 
 

Praxis (1 Tag):

  • praktische Prüfung am Tier im Schlachthof Henke in Bad Bevesen

  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin: Ohne einen entsprechenden Praxisnachweis werden Sie nicht zur praktischen Prüfung zugelassen. Die Kosten sind dennoch vollumfänglich zu tragen. 

  • Da am Prüfungstag im Schlachthof keine praktischen Übungen stattfinden, ist bis spätestens fünf Tage vor der Praktischen Prüfung ein Übungsnachweis zu übermitteln.


Der Kurs ist auf maximal 12 Teilnehmende begrenzt.


Wichtige Hinweise

  1. Jede Person, die ein Tier schlachtet oder tötet muss über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens Tiere auf der Rampe oder im Stall betreuen, in die Betäubungseinrichtungen zutreiben, sie ruhigstellen, betäuben, einhängen und hochziehen oder entbluten. Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.
     
  2. Die mündliche und schriftliche Prüfung erfolgen auf Deutsch. Abweichungen hiervon nur nach vorheriger Absprache.
     
  3. Die Teilnehmenden benötigen für die Arbeiten, die über die Handhabung und Pflege (inkl.Treiben und Ruhigstellen) hinausgehen praktische Erfahrung bei der Betäubung und Entblutung, die üblicherweise nicht zu den Disziplinen gehören, die Landwirt*innen im Rahmen ihrer Ausbildung erlernen. Daher müssen alle Teilnehmenden des Kurses einen Praxisnachweis (das entsprechende Formular finden Sie weiter unten zum Download) ausgefüllt vorlegen.
     
  4. Rinder werden bei der Prüfung in einer Falle betäubt, die Teilnehmenden stehen links vom Tier. Die Entblutung der Rinder erfolgt im Hängen per Bruststich und bei den Schweinen auf der Liegendentblutung per Bruststich.
     
  5. Die Möglichkeit der praktischen Prüfung beim Rind kann aufgrund schwankender täglicher Schlachtzahlen nicht garantiert werden. Falls zu wenige Rinder vorhanden sind, wird nur die Theorie bescheinigt und die praktische Prüfung muss anderweitig nachgeholt werden.
     
  6. Kurzfristige Terminverschiebungen können auf Grund des Schlachtaufkommens am Standort der praktischen Prüfung möglich sein. Insofern behalten wir uns eine kurzfristige Terminverschiebung vor.
     
  7. Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie eine Schulungsbescheinigung hierüber. Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Sie beantragen mit dieser Schulungsbescheinigung den Sachkundenachweis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde. 

Mitzubringen

Theorie:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • Schreibzeug

Praktische Prüfung:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Arbeitskleidung, Schürze, Gummistiefel in gedämpften Farben wie z.B. grau oder dunkelblau (kein weiß) 
  • Schnittschutz-Handschuh

Veranstaltungsort

Theorie:
Landwirtschaftliches Bildungszentrum LBZ Echem
Zur Bleeke 6
21379 Echem

Prakt. Prüfung:
Schlachthof Henke Fleischwaren GmbH,
Ludwig-Ehlers-Straße 8,
29549 Bad Bevesen


Bezahlung

Eine Rechnung über den ausgeschriebenen Betrag erhalten Sie im Anschluss an den Lehrgang. 


Anmeldeschluss

Bei Abmeldungen nach Anmeldeschluss tragen Sie Ihre gebuchten Teilnehmergebühren (Lehrgangsgebühr, Unterkunft und Verpflegung) in voller Höhe. Sollten Sie nach dem Anmeldeschluss erkranken, erstatten wir Ihnen nach Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 50 % der Lehrgangskosten und 100 % der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zurück.

Kosten

Gebühren
610,00 Euro
Verpflegung
63,00 Euro
Gesamtgebühr
673,00 Euro
    Zusätzlich bei Bedarf:
Übernachtung im Einzelzimmer
inkl. Frühstück
78,00 Euro
Übernachtung im Doppelzimmer
inkl. Frühstück
58,00 Euro
Anreise am Vortag mit zusätzlicher Übernachtung im EZ
inkl. Frühstück
69,00 Euro
Anreise am Vortag mit zusätzlicher Übernachtung im DZ
inkl. Frühstück
49,00 Euro
Sie erhalten vor der Veranstaltung eine Rechnung

Veranstaltungsort

Landwirtschaftliches Bildungszentrum LBZ Echem
Zur Bleeke 6
21379 Echem
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