Bodenbearbeitung als Glyphosatersatz
Die LWK Niedersachsen vergleicht im Frühjahr 2022 verschiedene Bodenbearbeitungsgeräte hinsichtlich ihrer Eignung zur Bekämpfung von Unkräutern. Glyphosat als wichtiger Baustein in Mulch- und Direktsaatverfahren. Insbesondere vor Sommerungen wie Zuckerrüben oder Mais. Durch die bereits bestehenden Auflagen und Verbote bei der Anwendung ist in einigen Gebieten die Anwendung bereits untersagt. Allgemein wird 2024 mit einem generellen Verbot gerechnet, sodass alternative Vorgehen nötig sein werden. Dies wird zumeist durch intensivere Bodenbearbeitung erfolgen. In Verbindung mit den neuen GLÖZ Auflagen der GAP wird dies für viele Betriebe eine große Herausforderung. Es ist daher von Interesse, welche Bodenbearbeitungsverfahren oder Geräte sich in besonderer Weise eignen.