Bezirksstelle Oldenburg-Nord

Ehrung langjähriger Berufstreue von Arbeitnehmer*innen im grünen Bereich

Webcode: 01042841

Langjährige Mitarbeitende, die ihre Erfahrungen mit einbringen, sind wertvoll für jeden Betrieb und zur heutigen Zeit nur schwer zu finden. Umso wichtiger ist es, den vorhandenen Mitarbeitenden zu zeigen, wie wichtig sie für den Betrieb sind. Eine Möglichkeit diese Wertschätzung auszudrücken ist die Ehrung durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Es besteht die Möglichkeit für 10, 25, 40 und 50 Jahre Berufstreue zu ehren. Berufstreue bedeutet, dass die Person die Anzahl an Jahren in dem Beruf tätig gewesen sein muss. Dabei kann der/die Mitarbeitende auf verschiedenen Betrieben tätig gewesen sein, auch Ausbildungszeiten werden mit angerechnet. Geehrt werden ständige und nichtständige Mitarbeitende von Mitgliedsbetrieben der Landwirtschaftskammer. Dabei wird die Zeit mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gezählt. Der Antrag auf Ehrung ist zwei Jahre rückwirkend möglich.

 

Ehrung_2013
Ehrung_2013Mechtild Seybering
Die Ehrung sollte in einem dem Anlass entsprechenden, würdigen Rahmen stattfinden. Es können an einem Ehrungstermin mehrere oder auch nur ein/eine Mitarbeitende/r geehrt werden. Die Ehrung wird vom Kreislandwirt und dem/der ehrenamtlichen Arbeitnehmervertreter*in in der Kammerversammlung durchgeführt. Außerdem wird der/die Arbeitnehmerberater*in der zuständigen Dienststelle teilnehmen. Bei der Ehrung werden eine Ehrenurkunde und ein Geldgeschenk überreicht, die Höhe richtet sich nach den Jahren der Berufstreue.

Bei 10 Jahren liegt der Betrag bei 75 €, bei 25 Jahren 150 €, bei 40 Jahren bei 250 € und bei 50 Jahren bei 400 €.

Sollten Sie in Ihrem Betrieb Mitarbeitende beschäftigen, welche die Voraussetzungen für eine Ehrung erfüllen, kann der Ehrungsantrag bei der zuständigen Dienststelle der Landwirtschaftskammer eingereicht werden. Anschließend wird der Antrag geprüft und ein Termin für die Ehrung abgesprochen. Bei Fragen zur Antragsstellung oder zu den Ehrungsrichtlinien stehen Ihnen die Arbeitnehmerberater*innen zur Verfügung. Weitere Informationen und Dokumente sind unter dem Webcode 01005935 zu finden.