Bezirksstelle Oldenburg-Nord

„Bereit für die E-Rechnung“ – zwei erfolgreiche Seminare in Wehnen

Webcode: 01043723

Die E-Rechnung kommt! Sind Sie auch schon bereit für die Umstellungen ab dem 01.Januar 2025?
Diese Pflicht gilt für alle Unternehmen in Deutschland, einschließlich landwirtschaftlicher Betriebe. Konkret bedeutet das, dass alle Unternehmen ab dem 01. Januar 2025 in der Lage sein müssen, E-Rechnungen empfangen und rechtssicher archivieren. Wichtig zu wissen ist, dass es Unterschiede zwischen dem Schreiben und Empfangen von E-Rechnungen gibt.

Die Umsetzung der E-Rechnung in Deutschland ist für den Zeitraum von 2025-2028 vorgesehen, wobei es noch einige Übergangsregelungen gibt. So dürfen zum Beispiel auch nach dem 01.Januar 2025 in Ausnahmefällen noch Papierrechnungen oder elektronische Rechnungen (die nicht dem zugelassenen Format entsprechen) ausgestellt werden – aber nur mit der Zustimmung des Rechnungsempfängers.

Seminar 'Bereit für die E-Rechung' in der BST OL-Nord
Seminar Bereit für die E-Rechung BST OL-NordPia Behrens

Bereit für die E-Rechnung? Das sind die jetzt Teilnehmenden der beiden erfolgreich absolvierten Seminare in Wehnen!
Diese fanden am 04.12.2024 in den Räumlichkeiten der BST OL-Nord statt. Insgesamt 60 Personen nahmen den Weg in die Bezirksstelle auf sich und brachten dabei jede Menge Frage mit. Dabei stand der Referent und Steuerberater Dr. Christian Decker den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Rat und Tat zur Seite. Mit vielen praktischen Beispielen, seiner lockeren Art und ein bisschen Humor brachte er die wichtigen Informationen den teilnehmenden Personen näher. 


Thematisiert wurden unter anderem die rechtlichen Vorgaben und die technische Umsetzung. Dazu gehören auch die genaue Erläuterung der zwei zugelassenen Formate für die E-Rechnungen: X-Format und ZUGFeRD. Die Unterschiede und Begrifflichkeiten, Bildteil und strukturierter Teil, visuell dargestellt. 


Für das Empfangen und Schreiben von E-Rechnungen ist folgende Ausstattung notwendig:
1.    PC, Laptop oder Notebook 
2.    Internetzugang 
3.    E-Mailadresse
4.    Softwareprogramme oder Modul, speziell für die Bearbeitung von E-Rechnungen 
5.    Revisionssicherer Datenspeicher für eine mind. 10-jährige Speicherung


Die Teilnehmenden waren nach dem Seminar zuversichtlich, dass sie ab dem neuen Jahr E-Rechnungen empfangen können. Sie gingen mit viel neuem Wissen nach Hause, um in ihrem Unternehmen die E-Rechnung umsetzen zu können.
Ein großes Dankeschön geht an den Referenten Dr. Christian Decker, der mit viel Mühe und Engagement das Thema nähergebracht hat.

Alles was Sie für die neue Regelung ab dem 01.Januar 2025 wissen müssen, lesen Sie hier.