Bezirksstelle Oldenburg-Süd

Team Ländliche Entwicklung

Webcode: 01042332

Planen Sie einen Stallneubau, die Einrichtung einer weiteren Wohneinheit oder eine Umnutzung? Ist Ihr Betrieb betroffen durch heranrückende Wohnbebauung, durch Bauleitplanung, Verkehrsplanungen, Bodenabbau, Leitungstrassen oder die Ausweisung von Schutzgebieten?

Wir erstellen dazu landwirtschaftliche Fachbeiträge, Fachplanungen und Gutachten.

Arbeitsschwerpunkte des Teams Ländliche Entwicklung

Bauen im Außenbereich

Bauvorhaben in der Landwirtschaft und im Außenbereich, Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude, Altenteiler- oder Betriebsleiterwohnungen, Aussiedlung, Stallneubau, Stallerweiterung, Maschinenhallen, landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Reitanlagen und Weideunterstände.

Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner bei Fragen zu rechtlichen Grundlagen, Privilegierung und Bauantragsverfahren:

Regionalentwicklung

Raumordnung, Landesplanung, Agrarstruktur, Träger öffentlicher Belange, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, heranrückende Wohnbebauung, Verkehrsplanungen, Leitungstrassen sowie Ausweisung von Schutzgebieten (Landschaftsschutz-, Naturschutz- und  Überschwemmungsgebiete).

Flurbereinigung, Dorfentwicklung

Freiwilliger Landtausch

Auf der Grundlage der Freiwilligkeit können Grundstückseigentümer landwirtschaftliche Flächen schnell und kostengünstig zusammenlegen, diese in eine wirtschaftlich günstige Lage bringen oder deren Grenzen bereinigen.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist ein nach Flurbereinigungsgesetz zugelassener und erfahrener Helfer.

Erneuerbare Energien (insb. Photovoltaik)

Agrarstrukturelle Potenzialstudien, Verträglichkeitsanalysen auf kommunaler Ebene, landwirtschaftliche Fachgutachten zur einzelbetrieblichen Verträglichkeit und agrarstrukturelle Vorprüfung, Vorabprüfung baurechtlicher Möglichkeiten und Zulässigkeit von Freiflächen- und Agri-PV, EEG-Vergütungsfähigkeit, Entwicklung des zum Betrieb passenden Gesamtkonzept.

Höferecht und Grundstücksverkehr 

Wir sind Ansprechpartner von Privatpersonen sowie auch von Landkreisen und Amtsgerichten bei Fragen rund um Hofübertragungen und zum Grundstücksverkehr.