Sachkundelehrgang für Distanzinjektion, Immobilisation und Töten von Gatterwild und extensiv gehaltenen Rindern
bis 09.02.2025 (08:00 - 12:00 Uhr)
Um Ihr Gehegewild* sowie Ihre ganzjährig im freien gehaltenen Rinder auf der Weide zu immobilisieren oder zu betäuben und töten, benötigen Sie spezielle Kenntnisse nach Waffenrecht, nach Tierschutzgesetz, nach der Tierschutzschlacht VO wie der VO (EU) 1099/2009, die Sie in diesem Kurs erwerben können.
Dies trifft für Nicht-Jagdscheininhaber*innen ebenso wie für Jagdscheininhaber*innen zu, da Gehege sowie das Schussareal auf der Weide als befriedete Bezirke gelten und es sich beim Schießen/ Immobilisieren nicht um befugte Jagdausübung handelt.
Dieser Sachkundelehrgang bereitet Sie auf alle Prüfungen ausführlich vor und schließt mit einer bundesweit anerkannten Prüfung nach dem Waffengesetz, nach der VO 1099/2009 und nach § 5 Tierschutzgesetz ab.
Folgende Prüfungen können Sie ablegen:
- Sachkundeprüfung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte und einer Munitionserwerbsberechtigung nach § 7 Waffengesetz für Repetiergewehre (für den Kugelschuss).
Diese Prüfung muss nicht abgelegt werden von Seminarteilnehmern, die über einen Jagdschein bzw. über eine entsprechende Waffenrechtsprüfung nach § 7 WaffG verfügen. - Sachkundeprüfung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte und ggf. einer Munitionserwerbsberechtigung nach § 7 Waffengesetz für Kaltgas-Teleinjektionsgeräte (für das Immobilisieren).
- Die Bescheinigung der theoretischen Schulung und Prüfung nach Art. 7 Abs. 2 i.V. m. Anhang I und IV der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009, nach § 4 des Tierschutzgesetzes und § 4 Abs. 4 der Tierschutz-Schlachtverordnung für folgende Tätigkeiten:
- Handhabung und Pflege von Rind und Gehegewild*
- Ruhigstellung von Rind und Gehegewild*
- Betäubung mittels Kugelschuss von Rind und Gehegewild* (Ersatzverfahren Bolzenschuss)
- Bewertung der Betäubung bei Rind und Gehegewild*
- Einhängen und Hochziehen von Rind und Gehegewild*
- Entblutung von Rind und Gehegewild*
Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Sie beantragen mit dieser Bescheinigung die praktische Prüfung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde, die für die Ausstellung des Sachkundenachweises zwingend erforderlich ist.
*Im Rahmen des Kurses werden unter dem Begriff Gehegewild die Wildarten Wisent, Bison sowie das Zucht-Schalenwild der Gattung Paarhufer zusammengefasst. Das Betäuben und Töten von Schwarzwild im Gehege wird nicht gelehrt.
Informationen zur Anmeldung:
Einen Überblick über die Buchungsoptionen finden Sie ebenso wie das Anmeldeformular zum Download hier.
2024 bieten wir drei Termine an:
- 27.02. bis 03.03.2024
- 11.06. bis 16.06.2024
- 15.10. bis 20.10.2024 - Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular.
Berücksichtigung findet bei der Anmeldung der zeitliche Eingang. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist und die Lehrgänge bisher stets ausgebucht waren, bitten wir um baldige Anmeldung.
Sollte sich die Möglichkeit einer früheren Teilnahme ergeben, melden wir uns bei Ihnen.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Anmeldung zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter:
Marina Damm: marina.damm@lwk-niedersachsen.de oder 04139/698-114
Marlene Lorenzen: marlene.lorenzen@lwk-niedersachsen.de oder 04139/698-113
Falls Sie bereits eine Waffensachkundeprüfung absolviert haben, so bitten wir vorab um Übersendung des Prüfungszeugnisses, damit wir abklären können, welche Prüfungen noch abgelegt werden müssen. Ein eventuell vorhandener Jagdschein muss erst zum Lehrgang mitgebracht werden.
Vier Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie alle Unterlagen in digitaler Form - eine gute Vorbereitung Ihrerseits ist essentiell. Daher bitten wir Sie, die Vorbereitungszeit intensiv zu nutzen.
Anmeldeschluss ist 28 Tage vor Lehrgangsbeginn. Bei Abmeldungen nach Anmeldeschluss tra-gen Sie Ihre gebuchten Teilnehmergebühren (Lehrgangsgebühr, Unterkunft und Verpflegung) in voller Höhe. Sollten Sie nach dem Anmeldeschluss erkranken, erstatten wir Ihnen nach Vorlage der Arbeitsun-fähigkeitsbescheinigung 50 % der Lehrgangskosten und 100 % der Kosten für Unterkunft und Ver-pflegung
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass von der zuständigen Behörde für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte und einer Ausnahmegenehmigung für die Immobilisation neben den Sachkundebescheinigungen, die Sie bei erfolgreicher Teilnahme an den Prüfungen von uns erhalten, immer auch ein Bedürfnisnachweis verlangt wird.
Programm
- Waffensachkunde
- Modul Kugelschuss
- Modul Kugelschuss
- Modul Immobilisation
- Modul Immobilisation
- Waffensachkunde
Kosten
inkl. Frühstück
inkl. Frühstück
inkl. Frühstück
inkl. Frühstück
Veranstaltungsort
Ansprechpartner/in
Ann-Cathrin Brockmann
Stellv. Leiterin Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem