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Vergütung und Urlaub

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Auszubildende haben während der Ausbildung einen festgesetzten Vergütungs- und Urlaubsanspruch.

Die aktuellen Vergütungssätze sowie der Urlaubsanspruch für die jeweiligen Ausbildungsjahre sind dem Merkblatt Vergütung & Urlaub zu entnehmen. Ab Januar 2025 gelten neue Sachbezugswerte und Sozialversicherungbeiträge (Merkblatt Vergütung & Urlaub ab Januar 2025). Die Vergütung ist spätestens am letzten Tag des Monats zu zahlen. 

Für die Festsetzung der Ausbildungsvergütungen sind die Tarifpartner zuständig. Die von den Tarifpartnern ausgehandelten Vergütungssätze für Auszubildende werden von der Landwirtschaftskammer als angemessen im Sinne von § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erklärt.

Der Urlaubsanspruch richtet sich für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, für Erwachsene nach dem Bundesurlaubsgesetz sowie ggf. den tarifvertraglichen Regelungen. Entscheidend für die Höhe des Urlaubsanspruchs ist das Alter des Auszubildenden zu Beginn des Kalenderjahres.