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Veranstaltungen
ächst unter Anerkennung der ungeförderten Gesamtgebühr an und erhalten bei Bewilligung der Förderung und Erfüllung der Fördervoraussetzungen eine Rechnung nur über den Eigenanteil. Die Fördervoraussetzungen sind: Tätigkeit in der Land-, Forstwirtschaft, im Gartenbau oder Lohnunternehmen, oder eine solche Tätigkeit wird angestrebt Erster Wohnsitz, der Betriebssitz oder Arbeitsplatz in Niedersachsen Das Unternehmen /der Betrieb muss unter 250 Beschäftigte haben Teilnahme an mind. 75 % der Bildungsmaßnahme (sofern kein ärztl. Attest vorgelegt werden kann)
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Veranstaltungen
ärgehölzen. In diesem 1 1/2 tägigen Workshop gehen die beiden Gartenplanerinnen Elke Kuper und Heike Beening die nötigen Planungsschritte vom Großen bis ins Kleine, von der Raumaufteilung bis zur geeigneten Pflanzenauswahl gemeinsam mit Ihnen durch. Mit vielen praktischen Tipps zur Herangehensweise
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Veranstaltungen
ützen. Zusammenschlüsse von Betrieben bieten aber noch mehr Möglichkeiten, die über die reine Kostenreduktion hinausgehen. So kann es die Kooperation zum Beispiel ermöglichen, dass der/die Hofnachfolger/-in einer anderen Tätigkeit nachgehen und der Betrieb trotzdem in der bisherigen Form