Betriebe der Land- und Forstwirtschaft können von 47 Cent Energiesteuer je Liter Diesel rd. 21,5 Cent pro Liter für Kraftstoff zurück erhalten, der in landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen verwendet wird (sog. Agrardiesel). Der Antrag ist bis zum 30. September des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Energieerzeugnisse verwendet worden sind, beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Hinweis: Der Antrag kann ausschließlich digital gestellt werden.
Förderung, Betrieb & Umwelt
Stand: 17.04.2024