Grundsätzlich gilt das Ausbringverbot für Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff auf Ackerland von der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar. Ausnahme: Die Sperrfrist beginnt erst am 2. Oktober, wenn Zwischenfrüchte, Winterraps oder Feldfutter (Aussaat bis 15. September) oder Wintergerste nach Getreidevorfrucht (Aussaat bis 1. Oktober) auf der Ackerfläche stehen. In diesen Fällen dürfen bis zu 30 kg/ha Ammonium- bzw. 60 kg/ha Gesamtstickstoff bis Ende September ausgebracht werden.
Betrieb & Umwelt, Pflanze
Stand: 09.08.2022