Forstwirt: Die Zwischenprüfung als Leistungstest
Im zweiten Ausbildungsjahr wird der Ausbildungsstand in Form einer praktischen und schriftlichen Zwischenprüfung festgestellt. Die Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilen:
1. praktische Prüfung ( inkl. Prüfungsgespräch )
2. schriftliche Prüfung
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung werden drei Aufgaben aus folgenden Aufgabenbereichen ausgewählt:
- Kulturpflege
- Jungbestandspflege
- Wertästung
- Schutz gegen Wildschäden
- Holzernte
- Wartung von Maschinen und Geräten
- Landschaftspflege
Dabei sind Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz sowie Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit mit einzubeziehen. Die drei praktischen Aufgaben sind jeweils in einem zusammenhängenden Arbeitsablauf durchzuführen und in einem Prüfungsgespräch zu erläutern.
Für die Durchführung der praktischen Aufgaben stehen insgesamt 140 Minuten zur Verfügung. Davon sind für Prüfungsgespräche ca. 30 Minuten vorgesehen.
Schriftliche Prüfung
In der schriftlichen Prüfung sind in 90 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Bereichen zu bearbeiten:
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Berufsbildung
- Umweltschutz
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Waldbewirtschaftung, Forstproduktion
- Anwendungsbezogene Berechnungen
- Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen
Es gibt eine Gesamtnote für die schriftliche Prüfung.
Kontakte
Heiko Ahlrichs
Ausbildungsberater Beruf Fischwirt/-in, Beruf Forstwirt/-in, Begabtenförderung
Forstwirt: Die Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit
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