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Landwirt/in: Abschluss eines Ausbildungsvertrages

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Keine Ausbildung ohne Vertrag: Ein eingetragener Ausbildungsvertrag ist die Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Ausbildung.

Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb zu Beginn der Ausbildung abgeschlossen. Der Ausbildungsvertrag kann heruntergeladen, direkt als pdf-Datei ausgefüllt und anschließend zur Unterschrift ausgedruckt werden (siehe Hinweise zum Ausfüllen).

Dieser Vertrag muss in dreifacher Ausfertigung einschließlich des Statistikbogens und des Bogens für Vermerke (= 8 Seiten)  mit den erforderlichen Unterlagen vor Beginn der Ausbildung bei den zuständigen Ausbildungsberatern/innen an den Bezirks- oder Außenstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden.
Nach Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse erhalten die Vertragspartner jeweils eine Ausfertigung des Ausbildungsvertrages zurück.

Besonders zu beachten sind die zusätzlichen Hinweise zur Auswahl der Betriebszweige, die aktuellen Sätze für die Ausbildungsvergütung und Urlaubsansprüche, die Bestimmungen zur Arbeitszeit und zum Jugendarbeitsschutz sowie ggf. die Informationen zum Auslandspraktikum  innerhalb der Ausbildung.

Das Führen des Berichtsheftes/Ausbildungsnachweises ist für jeden Auszubildenden verpflichtend. Das Berichtsheft/der Ausbildungs­nachweis ist in schriftlicher Form (Ordner) zu führen. Berichtshefte, die mit PC, Tablet oder Handy geführt und bei denen anschließend die Berichte als Ausdrucke im Berichtsheft abgeheftet werden, fallen auch weiterhin unter die bisherige „schriftliche“ Form. Ob das Berichtsheft/der Ausbildungsnachweis in schriftlicher oder elektronischer (digitaler) Form geführt werden soll, ist im Vertrag unter F sonstige Vereinbarungen festzulegen.

Für die Kontrolle ist der zuständigen Stelle das Berichtsheft in jedem Fall in ausgedruckter Ausführung mit Originalunterschrift auch weiterhin vorzulegen.

Im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs bzw. vor Abschluss des Ausbildungsvertrages empfehlen wir den Vertragspartnern Themen wie Arbeitszeit, Berufsschulbesuch usw. anzusprechen, um spätere Missverständnisse oder falsche Erwartungen zu vermeiden. Nähere Einzelheiten können Sie den Hinweisen zum Einstellungsgespräch entnehmen.