Vergütung und Urlaub
Auszubildende haben während der Ausbildung einen festgesetzten Vergütungs- und Urlaubsanspruch. Für die Festsetzung der Ausbildungsvergütungen sind die Tarifpartner zuständig.
Die von dort ausgehandelten Vergütungssätze für Auszubildende werden von der Landwirtschaftskammer als angemessen im Sinne von § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erklärt.
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz sowie den tarifvertraglichen Regelungen. Entscheidend für die Höhe des Urlaubsanspruchs ist das Alter des Auszubildenden zu Beginn des Kalenderjahres.
Die Vergütungssätze sowie der Urlaubsanspruch für die jeweiligen Ausbildungsjahre sind dem Merkblatt zu entnehmen. Die Vergütung ist spätestens am letzten Tag des Monats zu zahlen.
Kontakte
Minderjährige: Ärztliche Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz
Bei jugendlichen Auszubildenden ist vor dem Ausbildungs- oder Beschäftigungsbeginn eine ärztliche Erstuntersuchung gemäß §32 Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich. Die Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung geh&…
Mehr lesen...Teilzeitausbildung
Nach § 7 a BBiG ist eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit möglich, z.B. für Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung.
Mehr lesen...Informationen und Antrag zur Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Bildungsabschlüsse (BQFG)
Worum geht es? Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK Niedersachsen) ist ab 1.1.2025 bundesweit die zuständige zentrale Stelle zur Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer landwirtschaftlicher-, forstwirtschaftlicher, …
Mehr lesen...Rechtliche Grundlagen für die Ausbildung
Die Inhalte der Berufsausbildung in den agrar- und hauswirtschaftlichen Berufen sind in bundesweit geltenden Ausbildungsverordnungen geregelt. Neben diesen Bestimmungen, die jeweils für den gewählten Beruf gelten, gibt es weitere berufs&…
Mehr lesen...Verlängerung, Lösung und Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses
Ausbildungsverträge können verlängert, einvernehmlich aufgelöst und unter bestimmten Voraussetzungen auch einseitig gekündigt werden.
Mehr lesen...Abschluss eines Ausbildungsvertrages
Keine Ausbildung ohne Vertrag: Ein eingetragener Ausbildungsvertrag ist die Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Ausbildung.
Mehr lesen...Weitere Arbeitsgebiete
Drittmittelprojekte
Digitalisierung Überbetriebliche Lehrwerkstätten Rind und Schwein
Ausgangslage Sowohl bei der Produktion pflanzlicher Produkte als auch in der modernen Tierhaltung stehen den Landwirt*innen heute zunehmend digitalisierte Anwendungen zur Verfügung. Diese können helfen, die immer komplexer werdenden …
Mehr lesen...LBZ-JX
Ziel des Verbundprojektes ist die Unterstützung örtlicher Partner bei der Gründung und dem schrittweisen Aufbau eines landwirtschaftlichen Berufsbildungszentrums in der chinesischen Provinz Jiangxi nach dem Vorbild deutscher …
Mehr lesen...ValiKom Transfer
Ausgangslage Viele Menschen eignen sich berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse während ihres Arbeitslebens an. Doch Personen ohne Berufsabschluss oder berufliche Quereinsteiger können bei einem anstehenden Arbeitsplatzwechsel ihre …
Mehr lesen...Willkommenslotsen
Ausgangslage Bedingt duch die hohe Annzahl geflüchteter Menschen in den Jahren 2015 und 2016, wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das Projekt Willkommenslotzen initiiert. Willkommenslotzen kü…
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