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Ausbildungsvertrag Gärtner*in und Werker*in im Gartenbau (Papierversion)

Webcode: 01013774

Alle wichtigen Unterlagen und Informationen rund um den Ausbildungsvertrag für Gärtner*in und Werker*in im Gartenbau. Mit Ausfüllhinweisen, Empfehlungen zum idealen Einstellungstermin, den aktuellen Ausbildungsvergütungen und dem betrieblichen Ausbildungsplan.

 

Ausbilungsvertrag online ausfüllen

Bitte nutzen Sie den Adobe Reader, um das Vertragsformular online ausfüllen zu können.

 

Ausbildungsvertrag handschriftlich ausfüllen

Ausbildungsvertrag Gärtner*in und Werker*in im Gartenbau
Hinweise zum Ausbildungsvertrag 
Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag


Was wird im Ausbildungsvertrag geregelt?

- Beginn und Ende der Ausbildung,
- die vereinbarte Wochen- und Tagesarbeitszeit,
- die Dauer der Probezeit,
- die Urlaubsansprüche
- wer als Ausbilder*in benannt ist,
- wie hoch die Ausbildungsvergütung ist und
- welche Pflichten vom Betrieb und vom Auszubildenden zu erfüllen sind.

Der Ausbildungsvertrag Gärtner*in und Werker*in im Gartenbau wird bei der Landwirtschaftskammer eingetragen.
Erst dann ist das Ausbildungsverhältnis offiziell.

 

Ausbildungsvergütung

 

Ausbildungspläne Gärtner*in

Der betriebliche Ausbildungsplan ist die Planungsgrundlage für den Ablauf der Ausbildung. Er gehört zum Ausbildungsvertrag und ist regelmäßig gemeinsam zwischen dem Ausbilder und dem Auszubildenden zu besprechen und fortlaufend auszufüllen. Der Plan ist dem Berichtsheft beizulegen.

 

Ausbildungspläne Werker*in im Gartenbau 

 

Wann kann eine Verkürzung der Ausbildungsdauer festgelegt werden?

Die reguläre Ausbildungszeit beträgt im Gartenbau 3 Jahre.

Eine vertraglich festgelegte Verkürzung der Ausbildung auf 2 Jahre ist möglich, wenn der/die Auszubildende das Abitur, die Fachhochschulreife, die Einjährige Berufsfachschule (BFS) oder bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf hat. Soll der Ausbildungsvertrag auf 2 Jahre abgeschlossen werden, ist den Vertragsunterlagen ein entsprechender Nachweis beizulegen (Kopie Schulabschlusszeugnis oder Abschlusszeugnis der Berufsausbildung).

 

Erstuntersuchung - Besonderheit bei minderjährigen Auszubildenden

Bei jugendlichen Auszubildenden ist vor dem Ausbildungsbeginn eine ärztliche Erstuntersuchung gemäß §32 Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich. Die Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung gehört mit zu den einzureichenden Vertragsunterlagen.

Die Untersuchung wird unter anderem vom Hausarzt durchgeführt. Die Kosten dafür trägt das Land. Der Ausbildungsbetrieb darf den Jugendlichen nur ausbilden, wenn er/sie innerhalb der letzen 14 Monate untersucht wurde. Ein Jahr nach Ausbildungsbeginn ist bei Minderjährigen eine Nachuntersuchung notwendig.

 

Einstellungstermine/Termin der Abschlussprüfung

Bei der Festlegung des Vertragsbeginns sollten Sie bereits an den Termin der Abschlussprüfung denken. Laut Berufsbildungsgesetz darf die Abschlussprüfung nämlich  maximal 2 Monate vor dem Ende der vertraglichen Ausbildungszeit liegen (§ 43 (1) BBiG). Da Abschlussprüfungen jeweils im Januar/Februar und vor bzw. nach den Sommerferien erfolgen, sollte der Einstellungstermin auf den optimalen Prüfungstermin abgestimmt werden. Siehe auch: Empfohlene Einstellungstermine.

Beispiele:

  • Bei einem Vertragsbeginn im August, kann die Prüfung des Auszubildenden frühestens im Juni des letzten Ausbildungsjahres erfolgen.
  • Für "Späteinsteiger" (Vertragsbeginn bis Oktober) wird bei Bedarf ein Prüfungstermin im August/September angeboten.
  • Liegt der Ausbildungsbeginn im Frühjahr sollte nach Möglichkeit der 1. März gewählt werden. Dann erfolgt die Abschlussprüfung im Januar und Februar.

 


 

Alle Unterlagen komplett?

O  Vertrag vollständig ausgefüllt
O  Unterschriften aller Vertragspartner (bei Minderjährigen Unterschrift der Eltern)
O  Angaben zur Berufsbildungsstatistik
O  Ärztliche Bescheinigung Erstuntersuchung (nur bei Jugendlichen unter 18)
O  Kopie Entlassungszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule
O  Kopie Abschlusszeugnis der Berufsfachschule (falls besucht)
O  Nachweise für eine verkürzte Ausbildung  
    (Abitur, Fachhochschulreife, bereits abgeschlossene Erstausbildung, ...)
O Betrieblichen Ausbildungsplan für das 1. Ausbildungsjahr ausfüllen und 
    unterschreiben (Betrieb + Azubi: 1. und letzte Seite)

 

Dann Vertrag per Post an

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Geschäftsbereich Gartenbau
Fachbereich 5.4, Frau Abonyi
Hogen Kamp 51

26160 Bad Zwischenahn

 

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