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Meisterprüfung im Gartenbau

Webcode: 01016254

In Niedersachsen werden in den Fachrichtungen Baumschule, Garten- und Landschaftsbau und Obstbau regelmäßig Meisterprüfungen durchgeführt. Meisterprüfungen in Gemüsebau, Staudengärtnerei und Zierpflanzenbau finden ggf. auf Anfrage statt.

 

Die Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte der Meisterprüfung regelt die
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Gärtner/Gärtnerin.

   


 

Vorbereitung auf die Meisterprüfung

Der Besuch einer Meisterschule ist aus rechtlicher Sicht für die Anmeldung zur Prüfung nicht verpflichtend. Die weitaus größte Mehrheit der Prüfungsbewerber entscheidet sich jedoch für den Besuch eines Vorbereitungslehrgangs an einer Fachschule. Für diesen Lehrgang bitte bei der jeweiligen Fachschule gesondert anmelden.

 

Hinweis: Nutzen Sie auch die Schnuppertage an den Meisterschulen (meist im Februar, Termin bitte an den Schulen erfragen). Hier erhalten Sie alle nützlichen Informationen aus einer Hand.  In der Regel besteht die Möglichkeit, mit Meisterschülern des laufenden Jahrgangs zu sprechen.

   


 

Anmeldung zur Meisterprüfung

  • Anmeldeschluss für die Prüfung ist in Hannover jeweils am 01.11. und in Bad Zwischenahn jeweils am 01.12. des Vorjahres (Termin kann im Obstbau abweichen). Das Anmeldeformular schicken wir Ihnen gerne postalisch oder per E-mail zu. Ihre Anmeldung und die geforderten Unterlagen können bis zum Anmeldeschluss jederzeit eingereicht werden. Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig und fristgerecht eingereichte Unterlagen berücksichtigt werden. 
  • Für Prüfungsteilnehmer(innen), die BaFöG beantragen wollen, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung, damit die Bearbeitung bei der N-Bank pünktlich zu Schulbeginn abgeschlossen wird.

 


 

Struktur der Meisterprüfung

Teil I Produktion, Dienstleistung und Vermarktung:
Praxisbezogene Aufgabe (Hausarbeit) mit Prüfungsgespräch,
schriftliche Prüfung

Teil II Betriebs- und Unternehmensführung:
Betriebsbeurteilung mit Prüfungsgespräch,
schriftliche Prüfung

Teil III Berufsausbildung und Mitarbeiterführung:
Planung und Durchführung einer Ausbildungseinheit mit Prüfungsgespräch,
Fallstudie zur Mitarbeiterführung und erläuterndes Prüfungsgespräch,
schriftliche Prüfung im Bereich Berufsausbildung

 


 

Prüfungstermine

Ende November: Anmeldeschluss
Ende Dezember/Anfang Januar: Einreichen der beiden Themenvorschläge für die Praxisbezogene Aufgabe
Januar: Zulassung, Beginn des Bearbeitungszeitraums der Praxisbezogenen Aufgabe
April: Abgabe der Praxisbezogenen Aufgabe
April: schriftliche Prüfungen in Teil I, II und III der Meisterprüfung
Mai: Prüfungen Mitarbeiterführung (Fallstudie und Gespräch), Teil III
Mai/Juni: Betriebsbeurteilung Teil II
Mai/Juni: Unterweisungsprüfungen und erläuterndes Prüfungsgespräch, Teil III
Juni/Juli: Prüfungsgespräche Teil I und II

 


 

Prüfungsgebühren

Die Gebühr für die Meisterprüfung beträgt gegenwärtig 1.100,00 €.

 


 

Aufstiegs-BAföG

Es handelt sich um eine sog. Fortbildungsprüfung nach § 56 Berufsbildungsgesetz (BBiG);
Vorbereitungskurse sind damit in der Regel nach BAföG förderungsfähig.

https://www.bmbf.de/de/weiterkommen-mit-dem-aufstiegs-bafoeg-879.html