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Anbauempfehlungen für schwermetallbelastete Böden zur Gewährleistung der Lebensmittel- und Futtermittelqualität

Webcode: 01017456

Die „Anbauempfehlungen für schwermetallbelastete Böden zur Gewährleistung der Lebensmittel- und Futtermittelqualität“ wurden überarbeitet. Der Abschnitt Rechtliche Grundlagen (Lebensmittelrecht, Futtermittelrecht) wurde aktualisiert. Im Kapitel Anbauempfehlungen wurde das Kapitel Hackfruchtanbau aufgenommen. Hier wurde insbesondere dem Bodenanhang als Belastungsfaktor für Cadmium und Blei für Futtermittel Rechnung getragen.

Die Anbauempfehlungen enthalten die rechtlichen Grundlagen, sowie Erläuterungen zum aktuellen Wissensstand. Es gibt Handlungsempfehlungen für die Nutzung schwermetallbelasteter Böden und bei den rechtlichen Vorgaben wird nochmals auf die Eigenverantwortlichkeit des Landwirtes als Nahrungsmittel- und Futtermittelproduzent für die Einhaltung der Höchstgehalte nach Lebensmittel- und Futtermittelrecht hingewiesen.

Sie können das Merkblatt im Downloadbereich herunterladen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Spezialberater der Landwirtschaftskammer:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Bezirksstelle Uelzen, Wilhelm-Seedorf-Straße 3, 29525 Uelzen
Sekretariat, Telefon: 0581 8073-12

 

 

  • Kai Clauswitz
    Leiter Team Ländliche Entwicklung und Team Umwelt, Bezirksstelle Uelzen
    Telefon: 0581 8073-134


sowie an

  • Claus Borchers
    Landwirtschaftskammer Niedersachsen
    Leiter Fachgruppe 2, Bezirksstelle Braunschweig
    Helene-Künne-Allee 5, 38122 Braunschweig
    Telefon: 0531 28997-220