Pflanzentechnologe/-in: Abschluss eines Ausbildungsvertrages
Die Abschluss eines Ausbildungsvertrages ist die Voraussetzung für die Durchführung der Ausbildung. Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen.
Abschluss des Ausbildungsvertrages
Der Ausbildungsvertrag kann heruntergeladen und handschriftlich ausgefüllt oder online bearbeitet und ausgedruckt werden.
Der fertige Ausbildungsvertrag ist mit den erforderlich Unterlagen vor Beginn der Ausbildung bei der zuständigen Stelle für die Berufsausbildung des jeweiligen Bundeslandes einzureichen. In Niedersachsen ist dies der Fachbereich Aus- und Fortbildung, Landjugend der Landwirtschaftskammer. Die Vergütung richtet sich nach den jeweiligen tariflichen Gegebenheiten der ausbildenden Betriebe. Für jugendliche Auszubildende gelten die besonderen Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Im Rahmen eines Vorstellgespräches empfehlen wir wesentliche Themen wie Einsatzgebiete, Arbeitszeiten, Berufsschulbesuch, Urlaub etc. anzusprechen. Dadurch können spätere Missverständnisse oder falsche Erwartungen vermieden werden.
Das Führen des Berichtsheftes/Ausbildungsnachweises ist für jeden Auszubildenden verpflichtend. Das Berichtsheft/der Ausbildungsnachweis ist in schriftlicher Form (Ordner) zu führen. Berichtshefte, die mit PC, Tablet oder Handy geführt und bei denen anschließend die Berichte als Ausdrucke im Berichtsheft abgeheftet werden, fallen auch weiterhin unter die bisherige „schriftliche“ Form. Ob das Berichtsheft/der Ausbildungsnachweis in schriftlicher oder elektronischer (digitaler) Form geführt werden soll, ist im Vertrag unter F sonstige Vereinbarungen festzulegen.
Für die Kontrolle ist der zuständigen Stelle das Berichtsheft in jedem Fall in ausgedruckter Ausführung mit Originalunterschrift auch weiterhin vorzulegen.
Auflösung von Ausbildungsverhältnissen
Innerhalb der Probezeit kann jeder der Vertragspartner ohne Angabe von Gründen das Ausbildungsverhältnis kündigen. Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur aus einem wichtigen Grund möglich oder vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn die Berufsausbildung aufgeben werden soll.
Auf jeden Fall muss die Kündigung schriftlich erfolgen und unverzüglich der Landwirtschaftskammer mitgeteilt werden. Dies gilt auch für die Auflösung des Ausbildungsverhältnisses im beiderseitigen Einvernehmen.
Kontakte
Frederike Sürie
Ausbildungsberaterin Beruf Pflanzentechnolog*in, Revierjäger*in und Tierwirt*in Fachrichtung Imkerei
Minderjährige: Ärztliche Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz
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Die Inhalte der Berufsausbildung in den agrar- und hauswirtschaftlichen Berufen sind in bundesweit geltenden Ausbildungsverordnungen geregelt. Neben diesen Bestimmungen, die jeweils für den gewählten Beruf gelten, gibt es weitere berufs&…
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