Gleichberechtigung: Chancen sehen und ergreifen
Kammer will Beschäftigung von Menschen mit Einschränkung fördern
Die Arbeit in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft sowie im Gartenbau ist häufig mit körperlicher Anstrengung verbunden. Eine Einschränkung, beispielsweise durch die Amputation eines Armes oder durch eine Epilepsieerkrankung, ist deshalb eine große Herausforderung für die Betroffenen und die Arbeitgeber. Sie bedeutet jedoch noch lange nicht das Aus, den Wunschberuf zu ergreifen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen setzt sich deshalb im Rahmen eines vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Projektes zukünftig verstärkt für die Inklusion ein und bildet Spezialisten für die Beratung und zur Unterstützung der Arbeitgeber und der Betroffenen aus. Das Projekt ist angesiedelt im Fachbereich Arbeitnehmerberatung und Weiterbildung.
Ein erster Schritt ist es, als Arbeitgeber die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen als Chance für den Betrieb zu begreifen. Durch langjährige Bemühungen zur Einbindung schwerbehinderter Menschen ist ein Dschungel an Partnerinstitutionen und Förderinstrumenten entstanden – diesen möchten die Berater der Kammer entwirren.
Derzeit sind in Niedersachsen ungefähr 13.000 arbeitslose schwerbehinderte Menschen registriert, ein großes Potential an zum Teil hochqualifizierten Kräften. Dabei bedeutet schwerbehindert nicht automatisch, dass ein Mensch im Rollstuhl sitzt oder geistige Einschränkungen hat. Vielen Schwerbehinderten merkt man ihr Handikap auf den ersten Blick nicht an. Unternehmer, die bereits Erfahrungen in der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gemacht haben, sprechen von hochmotivierten Mitarbeitern, die sich gerne verwirklichen und beweisen möchten. Nicht zu unterschätzen ist ebenso das soziale Gefüge in einem Betrieb, welches sich durch die Beschäftigung von Menschen mit Einschränkungen sehr positiv entwickeln kann, betonen die Kammermitarbeiter.
Das Projekt der Landwirtschaftskammer beinhaltet mehrere Etappen. Zuerst gilt es, die Öffentlichkeit und mögliche zukünftige Arbeitgeber für das Thema zu sensibilisieren. In der Annäherungsphase erarbeiten Mitarbeiter der Kammer eine Nutzenanalyse für die landwirtschaftlichen Branchen und bauen ein Netzwerk auf. Die Qualifizierungsphase bildet Inklusionsexperten innerhalb der Kammer aus. Zudem besteht für interessierte Praktiker die Möglichkeit, sich intensiver mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Die Landwirtschaftskammer möchte Praktiker auch dazu aufrufen, ihre Erfahrungen weiterzugeben und über Beispiele aus der Praxis zu berichten. Die Landwirtschaft und ihre angrenzenden Berufe als Arbeitsfelder bieten umfangreiche und wertvolle Ausgangssituationen zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, sind sich die Fachleute sicher.
Die UN-Behindertenrechtskonvention für gleichberechtigte Teilhabe wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 2007 hat Deutschland als eines der ersten Länder die Konvention unterzeichnet und 2009 in Kraft gesetzt. Damit ist es erklärter Wille, sich für Inklusion einzusetzen. Dies wiederum bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben.
Zu allen Fragen rund um Arbeit und Beschäftigungsverhältnisse können Sie unsere Kolleg*innen der Arbeitnehmerberatung ansprechen.
Kontakte
Matthias Brandner
Fachreferent Arbeitnehmerberatung
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