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Empfehlung zur Durchführung von freiwilligen Praktika

Webcode: 01032131

Praktika geben Einblicke in den beruflichen Alltag und sind damit ein bewährtes Mittel, um die Berufswahl zu unterstützen oder um betriebspraktische Erfahrungen zu sammeln. Mit einem Praktikumsvertrag verständigen sich Praktikanten* und Betriebsleiter bzw. Betriebsinhaber verbindlich über die Inhalte und den Ablauf des Praktikums.

Mit der Empfehlung zur Durchführung von freiwilligen Praktika  regelt die LWK Niedersachsen folgende Aspekte:

- Ziel des Praktikums
- Eignung eines Praktikumsbetriebes
- Dauer des Praktikumsvertrags und Vergütung
- Angaben im Praktikumsvertrag
- Praktikumsinhalte und Praktikumsplan
- Praktikumsbericht
- Praktikumsbescheinigung
 

Mit dem Abschluss eines Praktikumsvertrages legen die Vertragspartner die Rahmenbedingungen sowie die Inhalte und den Ablauf des Praktikums fest. Der Praktikumsbetrieb bestätigt die Durchführung des Praktikums in einer Praktikumsbescheinigung.

Praktika sollten sinnvollerweise mindestens einen Monat dauern und mindestens eine tägliche Arbeitszeit von 6 Stunden umfassen.
Bei einer Praktikumsdauer von mehr als 3 Monaten gelten die Regelungen des Mindestlohngesetzes.
 

Wenn Praktikumszeiten für den beruflichen Werdegang angerechnet werden sollen, müssen die speziellen Anrechnungsvoraussetzungen, z. B. einer Hochschule - auch im Ausland - geklärt sein und im Praktikumsvertrag ggf. berücksichtigt werden.