Zeugnis zum Ausbildungsabschluss schreiben
Am Ende der Ausbildung steht dem Auszubildenden ein Zeugnis zu. Was ist zu beachten?
Auszubildende haben nach Beendigung der Ausbildung einen Rechtsanspruch auf ein Zeugnis. Nach § 16 Berufsbildungsgesetz steht jedem Auszubildenden ein Arbeitszeugnis zu. Das gilt auch, wenn die Ausbildung abgebrochen wurde. So wie jedes Arbeitszeugnis kann auch bei dem Ausbildungszeugnis unterschieden werden zwischen:
- Einfaches Zeugnis: Es ist im Grunde lediglich ein Nachweis über die Dauer der Ausbildung. Hier werden die ebenfalls die einzelnen Tätigkeiten, erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse aufgelistet. Ein einfaches Ausbildungszeugnis muss also Angaben über die Art und Dauer und Ausrichtung (welcher Beruf?) der Berufsausbildung enthalten.
- Qualifiziertes Zeugnis: Wenn der Auszubildende ein qualifiziertes Zeugnis verlangt, sind zusätzlich Angaben zur Sozialverhalten (z. B. besondere Einsatzbereitschaft, wie war das Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden, etc.) und Leistung sowie besondere fachliche Fähigkeiten zu machen.
Die Formulierung des Zeugnisses ist Sache des Arbeitgebers. Er entscheidet darüber, welche Eigenschaften und Leistungen des Auszubildenden hervorgehoben werden. Grundsatz ist, dass die Formulierungen wahrheitsgemäß sind. Da ein Zeugnis die Grundlage für eine neue Bewerbung ist, sollte das Wohlwollen des Ausbilders in der Beurteilung erkennbar sein. Andererseits dient ein Zeugnis auch dem zukünftigen Arbeitgeber als Orientierung über die Qualitäten des Bewerbers. Einmalige Vorfälle oder Umstände, die für den Auszubildenden nicht charakteristisch sind, gehören nicht in das Zeugnis.
Kein Zeugnis bekommen und jetzt?
Wenn das Ausbildungszeugnis nach 2 bis 3 Wochen immer noch nicht vorliegt, sollten Auszubildende ihren Anspruch darauf geltend machen, indem sie dem ehemaligem Ausbildungsbetrieb eine schriftliche Bitte/Aufforderung schicken.
Wie sollte ein Zeugnis formal aussehen?
- Überschrift: Ausbildungszeugnis
- Erster Absatz: Anrede und Name des Auszubildenden, Ausbildungsberuf, Beginn und Ende des Ausbildungsverhältnisses, Name des Ausbildungsbetriebs
- Tätigkeitsbeschreibung: Stationen und Inhalte der Ausbildung
- Bewertung/Beurteilung: Leistungsbereitschaft, Arbeitsweise, Engagement, Auffassungsgabe, Belastbarkeit, Fachkenntnisse, vielleicht besondere Erfolge (Jahrgangsbester, Berufswettbewerb, ...)
- Verhalten: Kooperationsbereitschaft gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und/oder Kunden
- Beendigungsgrund: Beendigung der Ausbildung
- Schlussformulierung: Gute Wünsche für die weitere Zukunft ...
- Datum, Unterschrift: Meist durch den Betriebsinhaber und den zuständigen Ausbilder
Was darf nicht im Ausbildungszeugnis erwähnt werden?
- einmaliges Fehlverhalten
- außerbetriebliches Verhalten (zählt zum Privatbereich)
- Krankheiten
- Straftaten (nur wenn sie im Zusammenhang mit dem Ausbildungsverhältnis stehen)
- Drogen- und Alkoholprobleme
© M. Wunder
Kontakte
Marcel-Alexander Janßen
Leiter Fachbereich Berufsbildung im Gartenbau, Nds. Gartenakademie
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