DSGVO - Ist ein Sicherheitskonzept für jedes Unternehmen nötig?
Eigentlich selbstverständlich, aber in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) extra gefordert: Jedes Unternehmen muss ein Sicherheitskonzept in Petto haben. Und zwar schriftlich. Hieraus geht hervor, was im Falle eines Problems getan wird. Die Verordnung fordert die „Vertraulichkeit, die Integrität und die Verfügbarkeit der Systeme und Dienste, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung stehen“.
Bei Vertraulichkeit geht es darum, die Daten vor Unbefugten zu verbergen. Wenn Sie im Hofladen Ihre Kundenkartei öffnen, darf Ihnen kein Kunde über die Schulter blicken. Ist niemand am Computer, muss der Bildschirm gesperrt werden. Bei Windows geht das mit der Windows-Taste + L. Bei Mac braucht man drei Tasten: Ctrl + Shift + Eject.
Bei einer Mail an mehrere Empfänger gehören die E-Mail-Adressen unter bcc (Blind Carbon Copy), damit nicht jeder jede Adresse zu sehen bekommt. Hinter Integrität steht, dass Daten nicht manipuliert werden dürfen, weder absichtlich noch aus Versehen. Die Daten müssen jederzeit verfügbar sein.
Einige Vorgaben kann man selbst einhalten, hier hilft der gesunde Menschenverstand. Sorgen Sie bei allen Mitarbeitern für sichere Passwörter, indem Sie klare Richtlinien festlegen. Wer darf welche Daten sehen? Muss der Praktikant Zugriff haben auf die komplette Kundendatei? Auf Nummer Sicher gehen Sie, wenn Sie unterschiedlichen Personen unterschiedliche Zugriffsrechte zugestehen. Manchmal muss ein IT-Fachmann her. Planen Sie ein Budget dafür ein. Datensicherheit ist Chefsache! Denn der Unternehmensleiter steht dafür grade, dass nichts mit den Daten passiert. Ein Datenschutzbeauftragter ist dann nötig, wenn mehr als zehn Personen ständig damit beschäftigt sind, personenbezogene Daten zu verarbeiten. Kleine Betriebe sind hier nicht in der Pflicht.
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Anne Dirking
Allgemeine Weiterbildung, Agrarbüro und EDV
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