Was ist eigentlich ein Praktikum?
Immer wieder taucht die Frage auf, was genau unter einem "Praktikum" zu verstehen ist. Welche Eigenschaften zeichnen ein Praktikum aus? Was unterscheidet ein Praktikum von einem regulären Arbeitsverhältnis? Ein Überblick.
Betriebliches Praktikum in Deutschland
- Ziel eines betrieblichen Praktikums ist es, die typischen Tätigkeiten eines Berufes kennenzulernen und dabei erste praktische Erfahrungen zu sammeln.
- Sinn eines betrieblichen Praktikums sollte die Qualifizierung und/oder eine berufliche Orientierung sein.
- Zu einem Praktikum gehören neben persönlicher Betreuung ausreihend Anleitung und ein festgelegter Praktikumsablauf.
- Ein Praktikum ist grundsätzlich zeitlich begrenzt (in der Regel drei Monate).
- Praktikant/innen, die keine Schüler/innen oder Student/innen sind und deren Praktikum länger als 3 Monate andauert, erhalten den gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde (Stand Januar 2024).
Achtung Ausnahme:
Für Beschäftigte unter 18 Jahren gilt der Mindestlohn nicht. Auch bei Langzeitarbeitslosen kann in den ersten sechs Monaten nach Einstellung vom Mindestlohn abgewichen werden.
Praktikum im Rahmen eines Schulbesuchs oder eines Studiums in Deutschland
- Ein Praktikum kann verpflichtend sein, z. B. im Rahmen eines Studiums oder während der schulischen Ausbildung. Die Pflichtpraktika sind Bestandteil des (hoch)schulischen oder universitären Bildungsganges. Es gilt das jeweilige Schul- bzw. Hochschulrecht.
- Pflichtpraktika dürfen länger als drei Monate dauern. Das ist z. B. beim Besuch der 11. Klasse einer Fachoberschule oder im Rahmen eines Praxissemesters der Fall.
- Ergänzend können Schüler/innen und Student/innen freiwillige Praktika absolvieren. Hier gelten die oben beschriebenen Regelungen zu betrieblichen Praktika.
Praktikum im Ausland
- Praktika im Ausland dienen in erster Linie dazu den eigenen Horizont zu erweitern und praktische Erfahrung zu sammeln.
- Bei Praktika im Ausland gelten die im jeweiligen Gastland gültigen Regelungen zum Arbeitsrecht.
Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
- Tätigkeiten als Erntehelfer/in oder Saisonarbeitskraft für einen begrenzten Zeitraum sind kein Praktikum, da hier die Arbeitsleistung im Vordergrund steht und nicht Qualifizierung und/oder berufliche Orientierung.
- Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer/innen erhalten daher den gesetzlichen Mindestlohn bzw. den gültigen Tariflohn.
- Hier finden sie weitere Informationen zu Ferienjobs und Beschäftigung von Student/innen
Für alle Praktika gilt, dass das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ebenso wie die Regelungen zum Arbeitsschutz zu beachten sind.
Zu allen Fragen rund um Arbeit und Beschäftigungsverhältnisse können Sie unsere Kolleg*innen der Arbeitnehmerberatung ansprechen.
Kontakte
Matthias Brandner
Fachreferent Arbeitnehmerberatung
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Sie möchten auf einem landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb arbeiten und benötigen Unterstützung bei der Bewerbung oder Hilfen zur Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch. Sie wünschen Informationen zu Inhalten …
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Digitalisierung Überbetriebliche Lehrwerkstätten Rind und Schwein
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