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Gänseschäden - Honorierung von Gänserastspitzen auf Grünland

Webcode: 01041563
Stand: 16.12.2024

Das Land Niedersachsen gewährt Flächenbewirtschaftern Billigkeitsleistungen zur Minderung von Ertragseinbußen, die auf Acker- oder Grünlandflächen in Vogelschutzgebieten durch Rastspitzen nordischer Gastvögel entstehen.

Gänsefraßschäden auf Grünland
Gänsefraßschäden auf GrünlandWiebke Hoting

Die Anträge für diese Billigkeitsleistungen müssen ab sofort bei der Bewilligungsstelle Aurich der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden.“  - Grünlandneuansaaten können ab dem Herbst direkt nach dem ersten Fraßschaden gemeldet werden. Bei Altnarben kann vom 15. März bis zum 01. Mai ein Antrag gestellt werden, wenn abzusehen ist, dass es sich um einen überdurchschnittlichen Fraßschaden handelt.

Es gibt für Acker- und Grünlandflächen einheitliche Antragsformulare, die auf der Seite der Bewilligungsstelle Aurich heruntergeladen werden können:

Webcode: 01042394

Billigkeitsleistung "Nordische Gastvögel" auf Acker- und Grünlandflächen : Landwirtschaftskammer Niedersachsen (agrarfoerderung-niedersachsen.de)