Gänseschäden - Honorierung von Gänserastspitzen auf Ackerland
Das Land Niedersachsen gewährt Flächenbewirtschaftern Billigkeitsleistungen zur Minderung von Ertragseinbußen, die auf Acker- oder Grünlandflächen in Vogelschutzgebieten durch Rastspitzen nordischer Gastvögel entstehen.
Die Anträge für diese Billigkeitsleistungen müssen ab sofort bei der Bewilligungsstelle Aurich der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Es gibt für Acker- und Grünlandflächen einheitliche Antragsformulare, die auf der Seite der Bewilligungsstelle Aurich heruntergeladen werden können:
Webcode: 01042394
Kontakte
Wiebke Hoting-Heikens
Koordination Gänserastmanagement
Gänseschäden - Honorierung von Gänserastspitzen auf Grünland
Das Land Niedersachsen gewährt Flächenbewirtschaftern Billigkeitsleistungen zur Minderung von Ertragseinbußen, die auf Acker- oder Grünlandflächen in Vogelschutzgebieten durch Rastspitzen nordischer Gastvögel entstehen.…
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