Erzeugergemeinschaften / Erzeugerorganisationen
Erzeugergemeinschaften bzw. Erzeugerorganisationen sind Zusammenschlüsse von Erzeugern von Agrar- oder Agrarverarbeitungserzeugnissen, die gemeinsam den Zweck verfolgen, die Erzeugung und den Absatz den Erfordernissen des Marktes anzupassen.
Vorteile
Der Vorteile von Erzeugerorganisationen liegen in der Möglichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Mitglieder durch eine Stärkung ihrer Marktposition zu verbessern. Außerdem sind durch das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) und die Agrarorganisationen-und Lieferketten-Verordnung (AgrarOLkV) anerkannte Erzeugerorganisationen weitgehend vom Kartellverbot befreit. In der Folge dürfen innerhalb der Organisation Mengen- und Preisabsprachen vorgenommen werden.
Erzeugergemeinschaften bzw. Erzeugerorganisationen sind von einer starken Gemeinschaften gekennzeichnet, in der ihre Mitgliedsbetriebe von einem professionellen Vermarktungsmanagement, einer zuverlässigen Abnahme Ihrer Produkte und weiteren Vorteilen wie z. B. Beratungsleistungen profitieren.
Voraussetzungen
Erzeugerorganisationen müssen nach dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) und der Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung (AgrarOLkV) anerkannt werden. Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie hier.
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Erzeugergemeinschaften
Sie sind Erzeuger von land- oder fischwirtschaftlichen Produkten und möchten in einer Gemeinschaft mit Berufskollegen Ihre Produkte vermarkten.
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