Auszahlung der Direktzahlungen am 22. Dezember 2023
In Niedersachsen erfolgte die Auszahlung der flächenbezogenen Direktzahlungen in der Agrarförderung am 22. Dezember 2023. Die Fördersätze wurden erhöht, da bundesweit das Prämienvolumen für die Öko-Regelungen nicht ausgeschöpft wurde. Weitere Auszahlungen sind bis Mai 2024 geplant.
Die neue GAP ist komplex und führt auch in der Agrarverwaltung zu höherem Aufwand bei der Auszahlung. Dennoch hat Niedersachsen die Auszahlung der flächenbezogenen Direktzahlungen zum Großteil am 22. Dezember 2023 vornehmen können. Zu den flächenbezogenen Direktzahlungen zählen die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit, die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, die Junglandwirte-Einkommensstützung sowie die Öko-Regelungen. Weitere Auszahlungen sind bis Mai 2024 geplant. Die konkreten Daten finden Sie hier.
Die Bewilligungsbescheide über die flächenbezogenen Direktzahlungen 2023 gingen den Antragstellenden ab dem 28.12.2023 per Post zu. Die Auszahlungsbeträge für die jeweiligen Fördermaßnahmen werden jeweils auf das im Sammelantrag angegebene Konto überwiesen. Sofern Begünstigte Ende Dezember keinen Bewilligungsbescheid der flächenbezogenen Direktzahlungen erhalten haben, erhielten diese eine gesonderte schriftliche Information.
Aufgrund der vielen Neuerungen sollten Sie die Bescheide prüfen. Falls es Unstimmigkeiten zu Ihrem Antrag gibt, sollten Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides Widerspruch bei der Bewilligungsstelle einlegen. Anfang Januar wurde eine Videoanleitung mit Hinweisen und Erklärungen zum Bewilligungsbescheid auf unserer Homepage veröffentlicht.
Es wurden rund 590 Millionen Euro an 43.800 Antragstellende ausgezahlt. Die Antragstellenden haben für diese Zahlungen seit diesem Jahr erheblich gestiegene Vorleistungen zu bringen, so sind 9 Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ) einzuhalten. Dazu zählen zum Beispiel die Stilllegung von 4 % der Ackerfläche (GLÖZ 8) und die Einhaltung eines Fruchtwechsels auf dem Schlag spätestens im 3. Jahr (GLÖZ 7).
Da die Mittel für die Öko-Regelungen bundesweit nicht vollständig abgerufen wurden, werden die Prämiensätze der Öko-Regelungen um 30 % und auch die Einkommensstützungen (Einkommensgrundstützung, Umverteilungseinkommensstützung und Junglandwirteeinkommensstützung), die Öko-Regelungen und die Tierprämien um 10 % erhöht. Damit ergeben sich folgende Förderbeträge:
Förderhöhe 2023 | Betrag €/ha |
---|---|
Einkommensgrundstützung (EGS) |
170,93 |
Umverteilungseinkommensstützung (UES) bis 40 ha |
76,28 |
Umverteilungseinkommensstützung (UES) mehr als 40 ha bis 60 ha |
45,76 |
Junglandwirte - Einkommensstützung |
141,75 |
ÖR 1a Nichtproduktive Flächen auf Ackerland Stufe 1 (1 %) |
1.690,00 |
ÖR 1a Nichtproduktive Flächen auf Ackerland Stufe 2 (> 1% - 2%) |
650,00 |
ÖR 1a Nichtproduktive Flächen auf Ackerland Stufe 3 (> 2% - 6 %) |
390,00 |
ÖR 1b Anlage von Blühstreifen /-flächen auf Ackerland |
195,00 |
ÖR 1c Anlage von Blühstreifen /-flächen in Dauerkulturen |
195,00 |
ÖR 1d Anlage von Altgrasstreifen/ -flächen in DGL Stufe 1 (1 %) |
1.170,00 |
ÖR 1d Anlage von Altgrasstreifen/ -flächen in DGL Stufe 2 (> 1% - 3%) |
520,00 |
ÖR 1d Anlage von Altgrasstreifen/ -flächen in DGL Stufe 3 (ab 3% - 6 %) |
260,00 |
ÖR 2 Anbau vielfältiger Kulturen |
58,50 |
ÖR 3 Beibehaltung agroforstlicher Bewirtschaftungsweise |
78,00 |
ÖR 4 Dauergrünlandextensivierung |
149,50 |
ÖR 5 regionale Kennarten in DGL |
312,00 |
ÖR 6 Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei Sommergetreide, Mais, Leguminosen, Sommer-Ölsaaten, Hackfrüchte, Feldgemüse |
169,00 |
ÖR 6 Verzicht auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel bei Grünfutter |
65,00 |
ÖR 7 Flächen in der Gebietskulisse Natura 2000 |
52,00 |
Soweit Sie die Höhe der Einkommensstützungen 2023 für Ihren Betrieb überschlagen möchten, steht Ihnen der Prämienrechner 2023 auf unserer Homepage zur Verfügung.
Für Hilfestellungen bei der Agrarförderung einschließlich Prüfung des Bewilligungsbescheides stehen Ihnen unsere Wirtschaftsberater*innen gerne zur Verfügung.
Aktuelle Informationen rund um die GAP und ein Fruchtwechselrechner finden Sie im Artikel "Die GAP 2023 - von A bis Z".
Kontakte
Ruth Beverborg
Leiterin Sachgebiet Betriebswirtschaft, Wirtschaftsberatung
Laura Jans-Wenstrup
Fachreferentin Betriebswirtschaft
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