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Gemeinsame Zwischenerfolge für mehr Natur- und Artenschutz

Webcode: 01043241
Stand: 04.07.2024

Niedersächsischer Weg: Fortschritte beim Biotopverbund und beim Verzeichnis zu trockenfallenden Gewässern

Artenreicher Blühstreifen neben einem Maisfeld in der Nähe von Bad Zwischenahn-Rostrup (Kreis Ammerland).
Artenreiche Feldraine und weitere, miteinander verbundene Elemente können Wanderungs-, Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse von Tieren und Pflanzen unterstützen.Wolfgang Ehrecke
Hannover - Gemeinsam mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz erreichen – das ist das Ziel des Niedersächsischen Weges. In der jüngsten Lenkungskreissitzung tauschten sich die Partnerinnen und Partner zum aktuellen Sachstand aus und verständigten sich auf die nächsten Schritte.  

Biotopverbund und Biotopvernetzung 

Tiere und Pflanzen brauchen für eine Neu- oder Wiederbesiedelung von Lebensräumen sowie ihren genetischen Austausch Lebensräume, die miteinander verbunden sind – einen sogenannten Biotopverbund. In Niedersachsen sollen dafür mindestens 15 Prozent der Landesfläche beziehungsweise 10 Prozent der Offenlandfläche (also außerhalb des Waldes) zur Verfügung stehen. Welche Strukturen in der freien Landschaft dafür geeignet sind und somit für die Bilanzierung herangezogen werden können, hat nun die Arbeitsgruppe „Naturschutz“ des Niedersächsischen Weges erarbeitet.

Im Offenland werden dabei neben den bestehenden Schutzgebietsflächen geeignete Flächen und Elemente wie Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope und bestimmte Grünlandflächen angerechnet, die Wanderungs-, Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse unterstützen können. Flächen und Elemente in der Offenlandschaft, die bislang noch keine ausreichende Qualität für die Biotopvernetzung beziehungsweise den Biotopverbund aufweisen, werden als sogenannte Potenzialflächen gelistet.

Potenzialflächen weiterentwickeln

Bei Potenzialflächen handelt es sich um Flächen und Elemente in der Offenlandschaft, die grundsätzlich geeignet sind, die Biotopvernetzung zu unterstützen, bislang jedoch noch nicht die Qualitätsanforderungen für die Biotopvernetzung beziehungsweise den Biotopverbund erfüllen, und deshalb anteilig in die Bilanzierung einfließen sollen. Über die Umsetzung geeigneter Maßnahmen oder zukünftige Weiterführung der bisherigen Nutzung etwa bei Vertragsnaturschutzflächen besteht die Möglichkeit, die erforderliche Qualität zu entwickeln und somit voll eingerechnet zu werden. 

Genetischen Austausch ermöglichen

Erst wenn Arten von einem Lebensraum in andere Lebensräume wandern können, wird ein genetischer Austausch mit anderen Populationen möglich. Damit ist eine wichtige  Voraussetzung für die Sicherung des Vorkommens erfüllt. Daher ist es wichtig, dass die unterschiedlichen Lebensräume auf geeignete Weise miteinander verbunden werden und so ein Biotopverbund entsteht. 

Trockenfallende Gewässer

Aktueller Sachstand: Rund 16.100 Anzeigen zu trockenfallenden Gewässern sind zwischen August 2021 und März 2024 beim zuständigen Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz eingegangen. Davon wurden 15.300 Anzeigen trockenfallender Gewässer bereits bearbeitet. Die ins Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommenen Gewässerabschnitte werden auf den Umweltkarten Niedersachsen dargestellt und monatlich aktualisiert. Mit Darstellung auf der interaktiven Umweltkarte ist die Aufnahme in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer wirksam. 

Verbesserung der Gewässerqualität

Breitere Gewässerrandstreifen an Gräben und Flüssen mit Dünge- und Pflanzenschutzmittelverbot sind eine wichtige Maßnahme des Niedersächsischen Weges – sie sollen zu einer Verbesserung der Gewässerqualität beitragen. Doch was, wenn ein Gewässer nur wenige Monate im Jahr Wasser führt? Ein Verzeichnis trockenfallender Gewässer, an denen kein Gewässerrandstreifen einzuhalten ist, soll Einschränkungen für Landwirtinnen und Landwirte abfedern helfen.

Was ist der Niedersächsische Weg? 

Der Niedersächsische Weg ist ein Maßnahmenpaket für mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz. Neben der Landesregierung gehörten Vertreter des Landvolks Niedersachsen, der Landwirtschaftskammer sowie des NABU Niedersachsen und des BUND Niedersachsen zu den Unterzeichnern des bundesweit einmaligen Vertrages. Viele Maßnahmen für mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz wurden vereinbart und befinden sich in der Umsetzung.


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