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Cannabis-Anbauvereinigungen: Ministerin übergibt ersten Bescheid

Webcode: 01043265
Stand: 09.07.2024

Anträge können seit dem 1. Juli gestellt werden – Landwirtschaftskammer ist zuständig für Zulassung und Überwachung 

Erste Erlaubnis zum Cannabisanbau (v.l.): Kammerdirektor Dr. Bernd v. Garmissen, Daniel Keune, Malte Ernst (CSC Ganderkesee), Cord Schütte (stellv. Bürgermeister), Kammerpräsident Gerhard Schwetje, Ministerin Miriam Staudte, Birgit Blum (Prüfdienste).
Erste Erlaubnis zum Cannabisanbau (v.l.): Kammerdirektor Dr. Bernd v. Garmissen, Daniel Keune, Malte Ernst (CSC Ganderkesee), Cord Schütte (stellv. Bürgermeister), Kammerpräsident Gerhard Schwetje, Ministerin Miriam Staudte, Birgit Blum (Prüfdienste).Wolfgang Ehrecke
Ganderkesee - Den ersten Erlaubnisbescheid Niedersachsens hat Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte am 8. Juli 2024 persönlich an den „Cannabis Social Club Ganderkesee“ überreicht.

Ministerin: Schritt zur überfälligen Entkriminalisierung

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Die Zulassung der Anbauvereinigungen ist ein weiterer, wichtiger Schritt zur überfälligen Entkriminalisierung. Daher freue ich mich sehr, dass ich den ersten Erlaubnisbescheid dem ,Cannabis Social Club Ganderkesee‘ heute persönlich überreichen konnte. Mit Blick auf den Verbraucherschutz ist für mich klar: Mit dem Anbau durch Vereinigungen können Risiken vermieden werden, die von illegal verkauftem Cannabis ausgehen, wie beispielsweise ein überhöhter THC-Gehalt. Die Genehmigung und Kontrolle von Anbauvereinigungen ist bei der Landwirtschaftskammer in den besten Händen. Beim Präsidenten sowie dem Direktor und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kammer bedanke ich mich für die sehr zügige Bearbeitung und die engagierte Umsetzung der neuen Aufgaben!“

Kammerdirektor: Effiziente Vorbereitung 

Kammerdirektor Dr. Bernd von Garmissen: „Dass bereits eine Woche nach Beginn der Antragsphase die erste Erlaubnis nach Paragraf 11 des Konsumcannabisgesetzes vorliegt, zeigt, wie effizient sich die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer auf diese neue Aufgabe vorbereitet haben. Die kurzfristige Zulassung ist zugleich ein Beleg für die gute Vorbereitung der Anbauvereinigungen auf die Antragstellung.“

Kammerpräsident: LWK kompetente Partnerin der Landesregierung

Kammerpräsident Gerhard Schwetje: „Diese erfolgreiche Startphase unterstreicht einmal mehr die große Bedeutung, welche die Prüfdienste heute und in Zukunft als integraler Bestandteil der Landwirtschaftskammer Niedersachsen haben. Die neue Aufgabe zeigt zugleich die hohe Motivation der Landwirtschaftskammer, die Landesregierung als kompetente Partnerin zu unterstützen.“

Anträge seit 1. Juli 2024 möglich

Anträge zum Betreiben von Cannabis-Anbauvereinigungen können seit dem 1. Juli bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) gestellt werden. Um einen Erlaubnisbescheid zu erhalten, müssen die Anbauvereinigung eine Reihe Anforderungen und Auflagen erfüllen. So müssen sie unter anderem ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen, sicherstellen, dass ihre Mitglieder mindestens 18 Jahre alt sind, ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept entwickeln und angebautes Cannabis ausreichend vor dem Zugriff Dritter schützen. Auch eine Kontrolle und die Dokumentation der THC-Gehalte gehören dazu. Für die Anbau- und Abgabemengen gibt es festgelegte Obergrenzen.

In einem speziellen Seitenbereich können bereits amtlich registrierte Vereine und Genossenschaften online einen Antrag stellen und sich über die Einzelheiten informieren. Zudem gibt es dort über die Mailadresse cannabis@lwk-niedersachsen.de oder über die Hotline 0441 801 600 die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LWK. 

Hintergrund:
Das Niedersächsischen Kabinett hatte Mitte Juni beschlossen, die Genehmigungsverfahren und die Überwachung von Anbauvereinigungen nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) auf die LWK übertragen. Das neue Cannabis-Gesetz ist seit dem 1. April 2024 in Kraft und gibt Regeln für den privaten Umgang mit Cannabis vor. In einer zweiten Stufe haben ab dem 1. Juli 2024 sogenannte Anbauvereinigungen die Möglichkeit, Cannabis gemeinschaftlich anzubauen und unter bestimmten Voraussetzungen an ihre Mitglieder abzugeben. Ausführliche Informationen zur Umsetzung des KCanG in Niedersachsen sind auf der Seite der Landesregierung zu finden.

Ausführlicher Bildtext: Übergabe der landesweit ersten Erlaubnis zum Anbau von Cannabis nach Paragraf 11 des Konsumcannabisgesetzes an den Cannabis Social Claub (CSC) Ganderkesee (von links): Kammerdirektor Dr. Bernd von Garmissen, Daniel Keune und Malte Ernst (CSC Ganderkesee), Cord Schütte (stellvertretender Bürgermeister Ganderkesee), Kammerpräsident Gerhard Schwetje, Agrarministerin Miriam Staudte und Birgit Blum (Leiterin der Prüfdienste der Landwirtschaftskammer).


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