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Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet Energieberaterschulung an

Webcode: 01043701

Im Rahmen des Bundesprogramms Energieeffizienz können landwirtschaftliche Unternehmen eine Förderung für CO2 Einsparmaßnahmen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erhalten. Für CO2 - Einsparinvestitionen, die nicht als Einzelmaßnahme gefördert werden, ist eine Energieberatung und ein entsprechendes Gutachten eines Sachverständigen notwendig.

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Messe LeesumWolfgang Ehrecke
Um sich als sachverständige Person anerkennen zu lassen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Unter anderem ist ein „Nachweis der Qualifikation im landwirtschaftlichen Bereich“ zu erbringen, wenn keine landwirtschaftlichen Kenntnisse im Rahmen der beruflichen Ausbildung bzw. des Studiums erworben wurden. Durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Energieberaterschulung Landwirtschaft kann diese Qualifikation erlangt werden. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet im Januar/Februar 2025 eine Fortbildung „Basisqualifikation Energieeffizienz in der Landwirtschaft (EBL)“ für Personen an, die sich bei der BLE als Sachverständige listen lassen wollen.

Die weiteren Voraussetzungen für Sachverständige und wie Sie in die Sachverständigenliste aufgenommen werden, erfahren Sie auf der Internetseite der BLE